Hallo Peter,
Ihre Frage kann hier nicht beantwortet werden.
Die Erwerbsminderungsrente enthält eine Zurechnungszeit, also eine fiktive Hochrechnung in die Zukunft (vom Eintritt der Erwerbsminderung aus gesehen), die abhängig davon, wann die Rente begonnen hat, bis zum Lebensalter von 60, 62 oder 65+x Jahren geht. Diese Zurechnungszeit fließt bei der Berechnung der späteren Altersrente als Anrechnungszeit auch mit in die Berechnung ein. Beim Übergang in die Altersrente wirken sich neue Beiträge, die für einen Zeitraum innerhalb der Zurechnungszeit gezahlt wurden, daher nur dann rentensteigernd aus, wenn sie rechnerisch einen höheren Entgeltepunktewert erzielen, als die Zurechnungszeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenvericherung