Guten Morgen, Michael,
die Berechnung der Rente ab dem 01.11. erfolgt mit dem tatsächlich bis dahin erzielten versicherungspflichtigen Einkommen. Alle Einkünfte ab dem 01.11. werden bei der nächsten Neuberechnung der Rente berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung