Zunächst mal ist die globale Aussage richtig, dass Ihre Beiträge, die in Ihr Rentenkonto eingezahlt wurden, nicht verfallen. Sie werden, wenn die allg. Wartezeit (60 Monate Beitragzeiten) erfüllt sind mit 65 oder bis zum 67. LJ. als Rente ausgezahlt.
Aber die Ausführungen von "Happy" und "Brille" sollte man auch Beachtung schenken.