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rentenversteuerung

von guntram dr.31.08.2008 | 15:41
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

gilt die versteuerung ab einem bestimmten betrag monatlich oder nach der gesamten jahressumme und wie weit greift dieses bei einer gemeinsamen veranlagung ein wenn der partner noch ein gehalt bezieht

3 Antworten

Schiko.am 31.08.2008 | 18:32
Der steuerpflichtige teil der rente des ganzen jahres wird dem bruttoeinkommen dazu- geschlagen. Bruttojahresrente 2008 meinetwegen 12.000 euro, davon 56% steuerpflichtig ab rentenbeginn im jahre 2008 ( 2005 waren es nur 50% ) sind 6720 steuerpflichtig. Oder anders ausgedrückt, 44% der bruttorente, somit 5.280 bleiben lebenslang steuerfrei. Im klartext, gibt es ab 1.7.2009 2% erhöhung werden die 240 mehrbetrag bereits mit 100 % zu versteuerung herangezogen. Bei erhöhung erst ab 1.7.2009 sind es eben statt 240 fürs ganze jahr nur 120 euro zu 100%. War bisher das zu versteuernde jahreseinkommen 20.000 und die steuer 796 kommt der steuerpflichtige teil der rente von - nur mal als beispielrechnung- 6.720 ./. 1200 abzugsbetrag für krankenversicherung etc.. euro ( 6720- 1200) 5520 hinzu und es erhöht sich das zu versteuernde einkommen auf 25.520 . Die steuer statt früher 796 nunmehr 1988 plus soli und womöglich noch kirchensteuer. Damit sei festgestellt für die bruttorente von 12.000 fallen ( 1988- 796) 1192 einkommensteuer an. Senkrecht dargestellt wäre es übersichtlicher, hoffe aber sie kommen klar damit. Mit freundlichen Grüßen.
Vorsichtam 01.09.2008 | 11:15
Das Jahr des Rentebeginns bestimmt den Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente. Der sogenannte persönliche Rentenfreibetrag wird erst aus der Summe der Jahresrente des Folgejahres des Rentenbeginn errechnet und dann betragsmäßig "eingefroren".
Schiko.am 01.09.2008 | 13:16
Korrekt, wollte nicht soweit ausholen, anderseits ver- meiden, dass jemand reklamiert ,nicht der steuer- pflichtige teil wird fest- geschrieben, vielmehr der steuer unbelastete betrag. MfG.
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