Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Pedro,
zu versteuern ist die Rente grundsätzlich nur, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente über dem Grundfreibetrag liegt (siehe hierzu auch den Artikel „Altersvorsorge und Steuern: Abzüge bei der Rente“ auf den Seiten von ihre-vorsorge.de, den Sie unter https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rentenbesteuerung.html#c4908 abrufen können).
Für weitere Detailfragen zu diesem Thema muss ich Sie sich aber an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein verweisen, da es uns im Rahmen dieses Forums nicht möglich ist, konkrete steuerrechtliche Fragestellungen zu beantworten.
Wir haben in diesem Thread ein paar wenige „Nicklickeiten“ gelöscht damit es übersichtlich bleibt.
Wir bitten um Verständnis und wünschen ein ruhiges Wochenende.
Viele Grüße
Ihr Admin
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