Hallo Pumba,
Sie können gemäß § 46 SGB I auf Ihre Rentenzahlung ganz oder teilweise verzichten.
Ein Widerruf ist allerdings nur für die Zukunft jederzeit möglich.
Belasten Sie mit dem Verzicht andere Personen oder Leistungsträger oder werden mit ihm Rechtsvorschriften umgangen, so ist dieser unwirksam.
Ob ein solcher Verzicht in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist, sollten Sie in einer persönlichen Beratung klären.
Generell gilt, dass Sie bei Bezug einer vollen vorgezogenen Altersrente vor Erreichen des Regelalters im Kalenderjahr 2022 eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze von 46.060 EUR zu beachten haben. Diese sinkt voraussichtlich ab 2023 wieder auf 6.300 pro Kalenderjahr.
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gelten die Vorschriften für die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Rentenversicherung auch für Sie als Rentenbezieher.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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