Ich verweise auf die Vorbeiträge.
Da Sie seit 1996 Beamtin sind, erfüllen Sie die Voraussetzung, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet haben müssen, voraussichtlich nicht. Erst recht nicht, wenn man davon ausgeht, dass der Eintritt der Erwerbsminderung das Datum des Arbeitsunfalles ist und selbst wenn dieser sich zu Beginn des Jahres 2000 ereignet hätte.
Um dies jedoch genau an Ihrem Versicherungskonto prüfen und die Möglichkeiten "durchspielen" zu können, empfehle auch ich ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.