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Experten-Antwort

RENTENZAHLUNG

von CANADA-195020.05.2018 | 08:22
749 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag, Am 31.05.2018 ist in einigen Bundesländern Feiertag -Frohenleichnam- Meine kontoführende Bank hat Ihren Sitz in München/Bayern. Dort ist demendsprechend am 31.05.2018 -Frohenleichnam-also Feiertag und geschlossen. Ich selber wohne aber in einem Bundesland,wo der 31.05.2018 kein gesetzlicher Feiertag ist. Wird meine Rentenzahlung trotzdem am 30.05.2018 angewiesen oder später ??? DANKE FOR HELP

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.05.2018 | 09:42

Hallo Canada 1950,

es ist sichergestellt, dass die Wertstellung mit dem Datum des letzten Bankarbeitstages des Monats, also des Rentenauszahlungstages erfolgt. Zu welchem Zeitpunkt die Buchung im Kontoauszug des Rentenempfängers vorgenommen wird, ist von den technischen und organisatorischen Gegebenheiten der jeweiligen Bank abhängig. In der Regel erfolgt die Buchung am Auszahlungstag - gegebenenfalls auch erst nach Schalterschluss - oder in einigen Fällen einen Tag später, dann allerdings mit rückwirkender Wertstellung.

5 Antworten

SEam 20.05.2018 | 09:05
am letzten Bankarbeitstag des Monats, rückwirkend für diesen Monat, überwiesen.
Lisaam 20.05.2018 | 15:26
wie war das bei Rudi Carell? Lass dich überraschen.
Rimaam 30.05.2018 | 08:39
Wenn ich die frage richtig verstanden habe ging es darum, wann die rentenzahlung mai/juni 18 kommt wenn der letzte tag im monat ein feiertag ist, das aber nur in einigen bundesländern. Gilt dann der 30.5. , also heute, als letzter arbeitstag, oder trotz feiertag in einigen ländern der 31. Das mag für gutsituierte pensionäre oder auch Rentner unerheblich sein, für andere mit minirenten die schon am 25. aufgebraucht sind zwei tage früher oder später ausgesprochen wichtig. Die wertstellung ist dafür unerheblich, auf die zahlt mir die bank nichts aus.
Hiob314am 30.05.2018 | 09:12
Auch hier nochmal die Antwort eines Forumexperten/in vom 29.05.18 zu einer ähnlichen Fragestellung: Fälligkeitstermin Einmalig und bundeseinheitlich heute, der 30.05 !!
Kaiseram 30.05.2018 | 13:31
Rima schrieb

Wenn ich die frage richtig verstanden habe ging es darum, wann die rentenzahlung mai/juni 18 kommt wenn der letzte tag im monat ein feiertag ist, das aber nur in einigen bundesländern.

Gilt dann der 30.5. , also heute, als letzter arbeitstag, oder trotz feiertag in einigen ländern der 31. Das mag für gutsituierte pensionäre oder auch Rentner unerheblich sein, für andere mit minirenten die schon am 25. aufgebraucht sind zwei tage früher oder später ausgesprochen wichtig. Die wertstellung ist dafür unerheblich, auf die zahlt mir die bank nichts aus.

Hallo Canada 1950, es ist sichergestellt, dass die Wertstellung mit dem Datum des letzten Bankarbeitstages des Monats, also des Rentenauszahlungstages erfolgt. Zu welchem Zeitpunkt die Buchung im Kontoauszug des Rentenempfängers vorgenommen wird, ist von den technischen und organisatorischen Gegebenheiten der jeweiligen Bank abhängig. In der Regel erfolgt die Buchung am Auszahlungstag - gegebenenfalls auch erst nach Schalterschluss - oder in einigen Fällen einen Tag später, dann allerdings mit rückwirkender Wertstellung.
Wenn ich die frage richtig verstanden habe ging es darum, wann die rentenzahlung mai/juni 18 kommt wenn der letzte tag im monat ein feiertag ist, das aber nur in einigen bundesländern. Gilt dann der 30.5. , also heute, als letzter arbeitstag, oder trotz feiertag in einigen ländern der 31. Das mag für gutsituierte pensionäre oder auch Rentner unerheblich sein, für andere mit minirenten die schon am 25. aufgebraucht sind zwei tage früher oder später ausgesprochen wichtig. Die wertstellung ist dafür unerheblich, auf die zahlt mir die bank nichts aus.
Dafür muss eine Rentner nicht gut situiert sein, um einen Tag länger auf die Rentenzahlung zu warten. Wer so knapp kalkuliert, mach etwas falsch!
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