Hallo User liselotte,
die User haben Ihnen die Antworten bereits mitgeteilt, die Entgeltpunkte, die Ihr Ex-Mann durch den Versorgungsausgleich zugesprochen bekommen hatte, werden bereits mit Beginn seines Rentenbezuges berücksichtigt und er bekommt dadurch seine höhere Rente ausgezahlt.
Bei Ihnen macht sich der Abschlag erst bemerkbar, wenn Sie selbst in Rente gehen.
Sie können sich ggfs. den Abschlag nach § 37 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) wieder zurückholen, wenn Ihr Ex-Mann verstirbt und für weniger als 36 Kalendermonate seine Rente bezogen hat. Die Deutsche Rentenversicherung darf Sie nicht darauf hinweisen, dass Ihr Ex-Mann verstorben ist. Die Mitteilung über seinen Tod müssen Sie selbst in Erfahrung bringen.