Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenzahlung ohne Konto

von Heidemarie krienke15.03.2016 | 15:03
5662 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Kann meine Altersrente auch von der Post ausgezahlt werde,,da ich kein Girokonto habe.Wenn ncit,möchte ich um eine Alternative bitten(falls es es diese gibt).Auch würde ich gerne wissen,ob es Banken gibt die Kunden auch mit Schufa eintrag nehmen. Vielen Dan k im Voraus und mfG .

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.03.2016 | 08:49

Grundsätzlich sollen Rentenzahlungen auf ein Konto erfolgen.

Wenn Sie kein Konto haben, wird die Rente mit Scheck ausgezahlt.

Über die Modalitäten einzelner Banken kann Ihnen der Rentenversicherungsträger leider keine Auskünfte geben.

13 Antworten

Schorscham 15.03.2016 | 15:17
Versuchen Sie mal Ihr Glück bei einer Sparkassenfiliale und erkundigen Sie sich dort nach einem "Bürgerkonto": https://www.sparkasse.de/service/finanzlexikon/buergerkonto.html MfG
Scheckam 15.03.2016 | 15:07
ja. Einfach bei der Antragstellung so angeben.
sdfdsfam 15.03.2016 | 15:42
Wenn Sie keine Bankverbindung angeben, wird die Rente per Scheck ausgezahlt. das heißt, sie bekommen einmal im Monat einen Scheck zugesandt und rennen mit dem dann jedes Mal in die nächste Postfiliale und lassen ihn sich auszahlen.
Onkel Ottoam 15.03.2016 | 16:43
Es gibt durchaus die Möglichkeit trotz schlechter SCHUFA ein Konto, z.B. auf Guthabenbasis zu Eröffnen. https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=konto+auf+guthabenbasis Ich finde es nicht sinnvoll, in Zeiten ansteigender Kriminalität die Rente an einem Postschalter auszahlen zu lassen und dann mit dem Geld durch die Gegend zu laufen.
Herz1952am 15.03.2016 | 16:41
Seit 2012 können Sie ein Bürgerkonto auch mit Pfändungsschutz beantragen. Wird, soweit mir bekannt ist, auf Guthaben Basis geführt und es müssten auch Überweisungen von diesem Konto möglich sein.
Schießl Konradam 16.03.2016 | 09:53
Noch ist es nicht Pflicht, dass eine Bank/Sparkasse , eine Kontoeröffnung nicht ablehnen darf. MfG.
Bankeram 16.03.2016 | 14:36
Zitat von Herz1952 anzeigen
Wer sich für ein P-Konto entscheidet, sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass er damit dauerhaft seine Kreditwürdigkeit aufs Spiel setzt. Seine Hausbank wird ihm selbst geringste Kontoüberziehungen verweigern und da die Einrichtung eines P-Kontos ebenfalls bei der Schufa gespeichert wird, dürften Ratenkäufe oder sogar ganz normale Rechnungs-Käufe, sowie Handy-Verträge sehr schwierig bis unmöglich sein. Denn wer ein P-Konto möchte, beabsichtigt offenbar, seinen Vertragspartnern zustehende Gelder zu verweigern. Das P-Konto war keine besonders gute Idee des Gesetzgebers!
Herz1952am 16.03.2016 | 15:05
Hallo Schorsch, im Link steht doch, dass sich die Sparkassen (zumindest diese) verpflichtet haben, jedem ein Bürgerkonto "anzubieten". Gut, das Gesetz allgemein ist noch nicht in Kraft. Was ich noch persönlich festgestellt habe ist, dass für mich (bei der Sparkasse), für Überziehungen bis zum Kreditlimit der gleiche Zinssatz (10,xx%) gilt, wie bei einer Überziehung darüber hinaus. Das ist doch "großzügig", oder? (smile). Mein Beitrag war auch nur ein "kann". @Banker, das kann schon stimmen, aber was, wenn es nicht anders geht? Soll derjenige notfalls verhungern, wenn kein Pfändungsschutz besteht? Oder vielleicht sein Taxi zu Dialyse nicht zahlen kann und keine andere Möglichkeit hat? Ich denke allerdings (hoffe), dass dies im vorliegenden Fall nicht nötig ist. Ich denke auch an den Fall von Insolvenzen selbständiger Handwerker, die aufgrund von Forderungsausfällen in diese Situation geraten sind, womöglich noch durch Zahlungsverzögerungen der "öffentlichen Hand". Bei manchen geht es natürlich auch nach dem Motto: "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert" und wer mir noch etwas liefert ist selbst schuld. Die Wohnungseinrichtung ist dann fein, aber nur "geliehen". (smile).
Schorscham 16.03.2016 | 19:50
Zitat von Herz1952 anzeigen
Wie ging es denn bevor dieses "P-Konto-Gesetz" in Kraft trat? Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Hartz4 waren unpfändbar, sofern sie innerhalb einer Woche abgehoben wurden. Nun aber haben die kleinen Handwerksbetriebe, die auf pünktliche Zahlungen angewiesen sind, das Nachsehen, während sich die P-Konto-Inhaber ganz gelassen zurücklehnen können, weil sie noch nicht einmal mehr Fristen zum Abheben einhalten müssen. MfG
Schießl Konradam 16.03.2016 | 22:13
Die Zahlung mit Scheck abzutun ist mir zu einfach. Beim herkömmlichen Scheck könnte es aus Gründen der Sicherheit nur ein Verrechnungsscheck sein.Die Einlösung setzt wieder voraus, dieser müsste wiederum über ein Bankkonto laufen. Handelt es sich um einen Postbarscheck, ist die Diskussion über die Handlungsweise verschiedener Banken über- flüssig, da nur die Post hierfür zuständig ist. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026