Hallo Christiane,
Renten werden kostenfrei auf das angegebenen Konto übermittelt. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Geldinstituten handelt, für die die VO (EU) Nr. 260/2012 (sogenannte SEPA-Verordnung) gilt.
Wird kein Konto angegeben, so wird die Rente im Inland per Zahlungsanweisung zur Verrechnung ausgezahlt. Diese Form der Zahlung ist allerdings kostenpflichtig (9 EUR pro Monat). Die Kostenpflicht ergibt sich aus § 47 Abs. 1 S. 2 SGB I. Die Kostenpflicht gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Ihnen die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist (§ 47 Abs. 1 S. 3 SGB I).
Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass jede Person in Deutschland seit dem 18.09.2016 grundsätzlich die Möglichkeit hat, ein Basiskonto zu eröffnen.
Die Rentenversicherungsträger empfehlen grundsätzlich, dass die Renten auf ein Konto überwiesen werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung