Hallo Chrisban,
über eine Rentenreform im Jahr 2026 liegt uns bisher nichts vor.
Sie können Ihren Altersteilzeitvertrag nur unter den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen schließen. Sollten sich diese in der Zukunft ändern, gibt es immer noch die Möglichkeit, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine Änderung verhandeln.