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Experten-Antwort

Rentenzusammenlegung

von ChrisTine18.12.2022 | 21:34
416 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein "Hallo" in die Runde, die Rente, für mich wirft das Thema sehr viele Fragen auf: Ich, im Januar 1963 geboren habe mit 16 eine Ausbildung gestartet - also 1979 Beginn Einzahlung in die (damals noch) BfA. Mit dem Ende meines ersten Erziehungsurlaubs (März 1989) bin ich in die Selbständigkeit (Gartenbaubetrieb Ehemann) gestartet. Dadurch fand ein Wechsel in die Alterskasse für den Gartenbau statt, in der wir als "Landfrauen" seit Januar 1989 bereits pflichtversichert waren. Nach der Trennung (vom Ehemann) Ende Januar 2011 aus der Alterskasse raus (ich war die ganze Zeit dort pflichtversichert), da ich nichts mehr mit dem Gartenbau zu tun hatte und im Februar 2011 wieder in die heutige DRV durch Wiederaufnahme einer Tätigkeit rein , wo ich immer noch einzahle.... Im Jahr 2026 werde ich 63 und habe dann (2026-1979=47) insgesamt 47 Jahre in allerdings zwei verschiedene Rentenkassen eingezahlt. Mag sein, dass durch die Selbständigkeit die Beiträge nicht immer sehr hoch waren, aber die ganze Zeit ohne Lücken. Werden bzw. können diese Rentenbeiträge zusammengelegt werden? Weiß die DRV, dass ich auch 22 Jahre in die Alterskasse eingezahlt habe? Muss ich zwei Renten beantragen? Kann ich abschlagsfrei früher als mit 66 + 10 Monate in Rente gehen oder geht das nicht, weil ich in keiner Rentenkasse auf die min. 35 Jahre komme? Ich weiß, es sind noch ein paar Jahre Zeit, aber das Thema ist so aktuell und wichtig, weil ich ggf. nochmals mit 60 über einen Jobwechsel nachdenke. Über eine Antwort auf meine Fragen würde ich mich freuen. Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen ChrisTine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ChrisTine,

die DRV weiß nicht, dass Sie Beiträge zur SVLFG entrichtet haben und rechnet diese auch nicht auf die Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung an. Ob Sie Leistungen von der SVLFG erhalten oder beantragt haben, müssen Sie im Antrag auf Versichertenrente (R0100) angeben.

Weiterhin müssen Sie, wenn Sie die Vorrausetzungen im jeweiligen Rentensystem erfüllen, einen Antrag bei der DRV und bei der SVLFG stellen.

Inwieweit die SVLFG Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnet, klären Sie bitte mit der dort zuständigen Sachbearbeitung.

Bezüglich der Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie sich gern ausführlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

W°lfgangam 18.12.2022 | 22:10
Hallo ChrisTine, zunächst mal können Zeiten in der DRV bei der SVLFG angerechnet werden, umgekehrt nicht, Info hier: https://www.svlfg.de/altersrente-landwirte-mifa > "Muss ich zwei Renten beantragen?" JA. Die Rente aus der DRV wird allerdings erst dann gezahlt, wenn für _dieses_ System die Voraussetzungen erfüllt sind - wie es scheint, erst mit Erreichen Ihrer Regelaltersrente, da keine 35 Jahre an Versicherungszeiten bis Alter 63+ möglich sind. > "Nach der Trennung (vom Ehemann) Ende Januar 2011 aus der Alterskasse raus" Geschieden/wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt? Ggf. haben Sie damit zusätzliche DRV-Zeiten erhalten. Fordern Sie eine Rentenauskunft von der DRV an/hier ganz einfach möglich: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ und im Textbereich vorn unter Abschnitt "H. Altersrente für langjährig Versicherte" können Sie nachlesen, ob Sie die erforderlichen 35 Versicherungsjahre noch erreichen können. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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