Hallo ChrisTine,
die DRV weiß nicht, dass Sie Beiträge zur SVLFG entrichtet haben und rechnet diese auch nicht auf die Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung an. Ob Sie Leistungen von der SVLFG erhalten oder beantragt haben, müssen Sie im Antrag auf Versichertenrente (R0100) angeben.
Weiterhin müssen Sie, wenn Sie die Vorrausetzungen im jeweiligen Rentensystem erfüllen, einen Antrag bei der DRV und bei der SVLFG stellen.
Inwieweit die SVLFG Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnet, klären Sie bitte mit der dort zuständigen Sachbearbeitung.
Bezüglich der Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie sich gern ausführlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung