Hallo Der Dachdecker,
die Regelung für den Rentenzuschlag gilt nur für die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Hallo Der Dachdecker,
die Regelung für den Rentenzuschlag gilt nur für die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung.
So müsste es sein nach dem Gesetzentwurf. Denn für den Zuschlag EM-Rente werden zum 30.06.2024 die EP gecheckt und diese um den Zuschlag erhöht. Wenn es dann also zum 01.07.2024 eine allgemeine Rentenanpassung gibt, müsste diese auf die Gesamt-EP zu diesem Zeitpunkt (also 01.07.) berechnet werden. Aber wer weiß, welche 'Fallstricke' noch eingebaut werden bis dahin, denn die 'Umsetzung' des Gesetzes ist noch nicht in trockenen Tüchern.Vielen Dank für die schnelle Antwort:-) Eine Frage hätte ich noch.Wenn der Zuschlag kommen sollte kommt dann die normale Rentenerhöhung (wenn es eine geben sollte)on top oben drauf oder hat sich das dann für das jahr 2024?Rentenanpassung 2024 gibts on top.
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