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Experten-Antwort

Rentenzuschlag 2024 auch für die BG Rente?

von Der Dachdecker06.07.2022 | 09:36
3182 Ansichten
8 Antworten

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Hallo zusammen! Ich bekomme zwei Renten ein mal die EM Rente und ein mal von der BG.Die BG Rente steigt ja normalerweise immer mit der EM Rente mit.Ich falle mit meiner EM Rente unter die,die dann 7,5% mehr bekommen würden (wenn der Rentenzuschlag kommen sollte).Hier mein Frage. Wenn der Rentenzuschlag für die EM Rente kommt, steigt dann in dem Falle auch meine BG Rente mit ??? Ich bedanke mich schon mal für die Antworten:-)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Der Dachdecker,

die Regelung für den Rentenzuschlag gilt nur für die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung.

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7 Antworten

Mondkindam 06.07.2022 | 09:52
nein Ab 01.07.2024 erhalten Sie eine Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten. Das hat mit Ihrer BG-Rente gar nichts zu tun.
KSCam 06.07.2022 | 09:47
Ich gehe davon aus, dass dieser sogenannte Zuschlag demnächst wieder einkassiert wird. Es ist einfach kein Geld für solche Geschenke da. Aber träumen Sie gerne weiter.
Der Dachdeckeram 06.07.2022 | 10:16
Vielen Dank für die schnelle Antwort:-) Eine Frage hätte ich noch.Wenn der Zuschlag kommen sollte kommt dann die normale Rentenerhöhung (wenn es eine geben sollte)on top oben drauf oder hat sich das dann für das jahr 2024?
Schadeam 06.07.2022 | 13:18
Stelen Sie dies Frage doch bitte im Mai 2024, dann könnte die Antwort profunder sein, als das was Sie heute dazu hören werden. Ich bin kein Hellseher
Abschlägeam 06.07.2022 | 15:52
Vielen Dank für die schnelle Antwort:-) Eine Frage hätte ich noch.Wenn der Zuschlag kommen sollte kommt dann die normale Rentenerhöhung (wenn es eine geben sollte)on top oben drauf oder hat sich das dann für das jahr 2024?
Rentenanpassung 2024 gibts on top.
So müsste es sein nach dem Gesetzentwurf. Denn für den Zuschlag EM-Rente werden zum 30.06.2024 die EP gecheckt und diese um den Zuschlag erhöht. Wenn es dann also zum 01.07.2024 eine allgemeine Rentenanpassung gibt, müsste diese auf die Gesamt-EP zu diesem Zeitpunkt (also 01.07.) berechnet werden. Aber wer weiß, welche 'Fallstricke' noch eingebaut werden bis dahin, denn die 'Umsetzung' des Gesetzes ist noch nicht in trockenen Tüchern.
Der Dachdeckeram 07.07.2022 | 07:46
Danke an Abschläge und Geselle ! Na dann wollen wir mal hoffen das alles gut wird :-)
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