Wenn Sie eine Rente beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Der Rentenversicherungsträger fordert Sie hierzu nicht auf. Der Rentenversicherungsträger ist lediglich verpflichtet, die Berechtigten von Amts wegen in "geeigneten" Fällen ( z.B. Erreichen der Regelaltersgrenze) darauf hinzuweisen, dass Sie auf Antrag eine Rente erhalten können. Wenn kein entsprechender Antrag gestellt wird, wird auch keine Rente gezahlt!