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Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Carola,
ich verstehe Ihre Aussagen so, dass die Aufforderung zur Teilnahme an einer Reha-Leistung Bestandteil Ihres Bescheides über die Bewilligung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung war und Ihr Widerspruch sich u.a. gegen diese Aufforderung gerichtet hat.
Wenn nun in dem aktuellen Bescheid Ihrem Widerspruch in vollem Umfang abgeholfen wurde, scheint die Aufforderung zur Reha quasi „vom Tisch“ zu sein.
Eine verlässliche Auskunft dazu kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger geben.
Dies könnten Sie u.a. in einem persönlichen Gespräch in der für Sie nächstgelegenen Auskunft- und Beratungsstelle klären. Diese finden Sie unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
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