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Experten-Antwort

Rente/Reha

von Carola06.10.2017 | 09:41
741 Ansichten
6 Antworten

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Guten Morgen ins Forum, ich habe eine Frage. Im Moment beziehe ich noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente, diese wird aber zu einer vollen Erwerbsminderungsrente rückwirkend umgewandelt. Dies wurde im Widerspruchsverfahren entschieden (neuer Rentenbescheid). Zur teilweisen Rente war damals die Forderung der DRV eine Reha zu machen. Nun bin ich aber leider nicht rehafähig und dies wurde eben von meinem Arzt der DRV gegenüber bescheinigt und ein Widerspruch verfasst. Muss ich nun doch noch diese Reha machen oder ist mit der vollen EMR Abhilfe geschaffen? Informationen zum Stand der Reha liegen mir nicht vor. Bitte auch um Expertenrat. Mit freundlichen Grüßen Carola

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.10.2017 | 10:42

Guten Tag Carola,

ich verstehe Ihre Aussagen so, dass die Aufforderung zur Teilnahme an einer Reha-Leistung Bestandteil Ihres Bescheides über die Bewilligung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung war und Ihr Widerspruch sich u.a. gegen diese Aufforderung gerichtet hat.

Wenn nun in dem aktuellen Bescheid Ihrem Widerspruch in vollem Umfang abgeholfen wurde, scheint die Aufforderung zur Reha quasi „vom Tisch“ zu sein.

Eine verlässliche Auskunft dazu kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger geben.

Dies könnten Sie u.a. in einem persönlichen Gespräch in der für Sie nächstgelegenen Auskunft- und Beratungsstelle klären. Diese finden Sie unter:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

5 Antworten

Carolaam 10.10.2017 | 19:18
Ich möchte mich erst einmal für Ihre Antwort bedanken. Ja, es war Bestandteil des Widerspruchs gegen die Teilrente. Die Reha war an die Teilrente gekoppelt. Also ich sollte zur Teilrente eine Reha machen. Dagegen bin ich in Widerspruch gegangen und nun wurde mir im Widerspruchsverfahren gegen die Teilrente und Reha, wieder die volle Rente gewährt.Zwar keine unbefristete volle Rente, aber zumindest befristet.Also müsste die Reha dann vom Tisch sein, oder? Ich habe leider darüber gar keine Information bekommen, nur den Rentenbescheid über die volle Rente bekommen. Nach welchem Zeitraum kann man mit einer unbefristeten Rente rechnen, wenn sich das Krankheitsbild nicht verbessert?Wird eigentlich die Erwerbsminderungsrente an die Altersrente angerechnet? MfG Carola
Fortitude oneam 10.10.2017 | 19:39
Hallo Carola, Sie haben den Bescheid über die volle EMR ( keine Arbeitsmarktrente) erhalten. Deshalb auch keine Reha. Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel befristet längstens für 3 Jahre genehmigt und insgesamt bisbzu 9 Jahre. Danach dann auf unbestimmte Dauer. Die Zeiten werden auf due AR angerechnet. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Homepage der DRV. Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Carolaam 13.10.2017 | 18:40
Guten Abend ins Forum, erst einmal noch vielen Dank für Ihre Antworten.Im Grunde dachte ich nach den Informationen hier die Sache sei erledigt.Nun erhielt ich aber ein Schreiben von der DRV das der Widerspruch gegen die Reha noch nicht abgeschlossen sei,aufrecht erhalten wird, trotz voller EM Rente, da es wohl zwei unterschiedliche Verfahren sind. Wie habe ich das zu deuten? Volle Rente und bestehende Rehaunfähigkeit! Was heisst dann nun konkret für mich? Viele Grüße Carola
Carolaam 20.10.2017 | 10:28
Guten Morgen ins Forum, ich wäre wirklich sehr dankbar wenn mir noch einmal ein Experte antworten könnte. Am Beratungstelefon wurde mir folgendes gesagt. Es gäbe keine Reha, wenn erst vor kurzem die volle Rente bewilligt wurde. Den zuständigen Sachbearbeiter rief ich auch an. Dieser war, sagen wir es so, nicht gerade freundlich.Er sagte nur, es sei noch in arbeit. Ja das hilft mir aber auch nicht wirklich weiter. Gibt es da keine gesetzliche Vorgabe? Bitte um Rat. MfG Carola
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