Hallo Ulrich Konn,
wenn Sie Ihre Frau mindestens 2 Tage pro Woche insgesamt wenigstens 10 Stunden zu Hause pflegen, Ihre Frau mindestens den Pflegegrad 2 besitzt und Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat, liegen die Voraussetzungen dafür vor, dass die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung für Sie zahlen muss.
Diese Beiträge erhöhen Ihre Altersrente aber erst, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Sollten Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, tritt bei Bezug einer Vollrente Versicherungsfreiheit ein, d. h. die Pflegekasse zahlt für Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr. Sie können dann jedoch eine Teilrente beantragen, z. B. in Höhe von 99 %. Dadurch wird die Versicherungsfreiheit wieder beendet und die Pflegekasse muss wieder Beiträge zur Rentenversicherung für die Pflege zahlen.
Ich empfehle Ihnen, sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger über die Berücksichtigung von Pflegbeiträgen bei der Altersrente und die Auswirkungen einer Antrags-Teilrente ausführlich und individuell beraten zu lassen.