Hallo Mal sehen,
wenn Sie als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, spielen hohe Kaital-und Zinserträge keine Rolle.
Sie wirken sich in der Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus.
Anders sieht es bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung aus.. Hier werden auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie Zinsen und Dividenden zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Diese Beiträge werden dann in voller Höhe
berücksichtigt, ohne Abzug des Steuerfreibetrages.
Dies trifft aber bei Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, empfehlen wir Ihnen sich direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam