Hallo Dito,
bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihre Krankenkasse.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Fragen zum Krankengeld regeln Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.
Wie man Brot bäckt fragen Sie ja auch nicht bei Tschibo, oder?
geht auch netter!
KSC hat aber trotzdem Recht oder fragen Sie Ihre Krankenkasse nach der Höhe Ihrer Rente?Fragen zum Krankengeld regeln Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse. Wie man Brot bäckt fragen Sie ja auch nicht bei Tschibo, oder?geht auch netter!
Als Altersvollrentner gibt's anders als beim Altersteilrentner kein Krankengeld.
Gegebenenfalls könnte es sinnvoll sein, die höchstmögliche Altersteilrente zu beantragen.
Bitte bedenken Sie auch, dass Sie ohne Anspruch auf Krankengeld einen geringeren KV-Beitrag zahlen, als mit Anspruch auf Krankengeld.
Da ein Selbstständiger seine Beiträge selbst zahlt, wären es 0,6 % ;)
Hallo.
Ich denke wenn Du noch weiterhin selbstständig bist schliesst das den Zugang zur KVDR aus.
Also weiterhin freiwillig versichert. Da hast Du dann die Möglichkeit den Wahltarif mit Krankengeld zu wählen.
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