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Experten-Antwort

rentner und Krankengeld

von Dito29.04.2022 | 21:02
106 Ansichten
12 Antworten
hallo. ich bin Vollrentner und arbeite aber noch als Selbständiger weiter. ich bin in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. bekomme ich im Krankheitsfall dann auch noch krankengeld?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.05.2022 | 07:22

Hallo Dito,

bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihre Krankenkasse.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

KSCam 29.04.2022 | 21:16
Fragen zum Krankengeld regeln Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse. Wie man Brot bäckt fragen Sie ja auch nicht bei Tschibo, oder?
neinam 29.04.2022 | 21:32
§ 50 Abs. 1 SGB V
DRVam 30.04.2022 | 08:17
Dito schrieb

geht auch netter!

Fragen zum Krankengeld regeln Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse. Wie man Brot bäckt fragen Sie ja auch nicht bei Tschibo, oder?
geht auch netter!
KSC hat aber trotzdem Recht oder fragen Sie Ihre Krankenkasse nach der Höhe Ihrer Rente?
KSCam 30.04.2022 | 09:51
Jede Formulierung geht "auch netter". Aber die von mir gewählte Formulierung enthält nichts Böses oder Gemeines. Da muss man schon sehr sensibel oder dünnhäutig, wenn man sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt. Ich hätte auch schrteiben können: "der nette DRV Berater kennt leider nicht jede Bestimmung aus dem Krankenversicherungsrecht und deshalb ist er todtraurig, dass er das nicht beantworten kann. Aber falls Sie das nicht die Krankenkasse fragen wollen, wird er sich gerne 2 Stunden an den PC setzen und für Sie die Recherche durchführen - immer wieder gerne". Dann wäre ich aber wegen Ironie angegriffen worden. Leute bleibt locker und akzeptiert, dass Menschen unterschiedlich sind und seid nicht zu empfindlich, wenn mal was anders formuliert ist wie man es gerne hätte. Vor allem bei inhaltlich korrekten Antworten.
Berndam 30.04.2022 | 21:49
Als Altersvollrentner gibt's anders als beim Altersteilrentner kein Krankengeld. Gegebenenfalls könnte es sinnvoll sein, die höchstmögliche Altersteilrente zu beantragen. Bitte bedenken Sie auch, dass Sie ohne Anspruch auf Krankengeld einen geringeren KV-Beitrag zahlen, als mit Anspruch auf Krankengeld.
W°lfgangam 30.04.2022 | 21:59
Bernd schrieb

Als Altersvollrentner gibt's anders als beim Altersteilrentner kein Krankengeld.

Gegebenenfalls könnte es sinnvoll sein, die höchstmögliche Altersteilrente zu beantragen.

Bitte bedenken Sie auch, dass Sie ohne Anspruch auf Krankengeld einen geringeren KV-Beitrag zahlen, als mit Anspruch auf Krankengeld.

Ergänzend: ...läppische 0,3 % - da dürfte die Entscheidung pro/kontra Altersvoll- oder Teilrente, bezogen auf den anvisierten Weiterbeschäftigungszeitraum, individuell nicht schwer fallen ;-) Gruß w.
Berndam 30.04.2022 | 22:12
Da ein Selbstständiger seine Beiträge selbst zahlt, wären es 0,6 % ;)
Abschlägeam 01.05.2022 | 05:49
Bernd schrieb

Da ein Selbstständiger seine Beiträge selbst zahlt, wären es 0,6 % ;)

Kommt konkret betrachtet darauf an, wie die Krankenkasse die selbstständige Tätigkeit 'einordnet'. Denn dass man als Rentner in der KVdR günstig versichert sein kann, bedeutet nicht automatisch, dass man dann auch mit der selbstständigen Tätigkeit (zusätzlich zur Rente) zu KVdR-Konditionen versichert ist. Selbst dann nicht, wenn man die höchstmöglichen Teilrente', was 99% wäre, wählt. Denn hierzu hat sich die GKV ein Hintertürchen offen gehalten, dass de facto und speziell gerade bei selbstständiger Tätigkeit dies nicht den Krankengeldanspruch 'garantiert'. Gibt dazu ein GKV Spitzenverband Rundschreiben 'Krankengeld' mit insgesamt ca. 280 Seiten. Und in der freiwilligen GKV muss man den Krankengeldanspruch, so man ihn früher als nach sechs Wochen in Anspruch nehmen wollen würde, auch als Nichtrentner dies dann extra versichern, da reichen dann auch die 0,6% nicht aus. Weshalb es einfach besser ist, direkt bei der Krankenkasse nachzufragen, als sich im Rentenforum zum Thema Krankenversicherung auf das Dreiviertelwissen der Rentenfachleute zu verlassen :-)
Auch hieram 01.05.2022 | 11:04
Hallo. Ich denke wenn Du noch weiterhin selbstständig bist schliesst das den Zugang zur KVDR aus. Also weiterhin freiwillig versichert. Da hast Du dann die Möglichkeit den Wahltarif mit Krankengeld zu wählen.
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