Bei diesem Gesetz hatte man wohl in erster Linie folgenden Fall vor Augen:
Mann Beamter, pKV
Frau, gKV
...völliger Quatsch!
Es schließt in erster Linie Lücken für grundsätzlich pflichtversicherte Personen in der GKV aufgrund besonderer Umstände. Erfahrungsgemäß bewegen wie uns hier im Bereich 100 ./. 1 Die wirklich betroffenen Personenkreise wollen Sie gar nicht wissen ;-)
Richten Sie doch bitte eine kleine Anfrage an die Bundesregierung /wieso/weshalb/warum ...oder lesen schlicht die damalige Begründung im Gesetzentwurf nach, bevor Sie hier zu phantasieren anfangen.
Gruß
w.
...
Da muss ich Klugpuper aber mal beispringen. Er hat nicht phantasiert. Aus der Gesetzesbegründung:
"Personen mit Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums (Vorversicherungszeit) selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder familienversichert waren.
Dies kann zur Folge haben, dass wegen der Betreuung von Kindern diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt wird, weil der betreuende Elternteil in dieser Zeit nicht gesetzlich krankenversichert war. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Ehe- oder Lebenspartner des betreuenden Elternteils nicht Mitglied der GKV ist, weil er/sie z. B. Beamter/Beamtin ist und damit über seinen/ihren Beihilfeanspruch und eine ergänzende private Krankenversicherung abgesichert ist und deshalb eine beitragsfreie Familienversicherung für den betreuenden Elternteil ausgeschlossen ist."