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Experten-Antwort

Rentnerin und GKV / PKV

von Vanessa Mai04.08.2018 | 11:51
573 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich bin 71 und habe 677 Euro Rente im Monat. Meine private Krankenversicherung verlangt 436 Euro. Das kann ich nicht mehr bezahlen. Kann ich in die gesetzliche Kasse wechseln? Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vanessa Mai,

wir können in diesem Forum zur Rente leider nicht einschätzen, ob und inwieweit Sie die Möglichkeit hätten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Bitte lassen Sie sich hierzu von einer gesetzlichen Krankenkasse beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

14 Antworten

Grokoam 04.08.2018 | 11:54
Nö!
Fortitude oneam 04.08.2018 | 11:56
Hallo Vanessa, Nein, das ist nicht möglich. Der Gesetzgeber will verhindern, dass das Solidarprinzip ausgenutzt wird. Allerdings können Sie in den Basis-Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung wechseln. Der Beitrag entspricht höchstens dem Maximalbeitrag für Kassenpatienten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit. P.S. Sie befinden sich hier im Rentenfotum!
Fastrentneram 04.08.2018 | 11:58
Grundsätzlich: Nein! Eine verbindliche Antwort erhalten Sie von einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl!
KPJMKam 04.08.2018 | 12:52
Hallo. Ich weiß nicht ob Du Kinder hast. Es gab 2017 einen leichteren Zugang zur KVdR wenn man Kinder Stiefkinder oder Pflegekinder hat. Es wird für jedes Kind jetzt 3 Jahre als VVZ für die KVdR angerechnet. Wenn Du Kinder hast wird es ja vielleicht jetzt bei Dir reichen für die KVdR. Das gilt auch für Bestandsrentner. Auch wenn sie jetzt privat versichert sind. Bei einer GKV schriftlich den Antrag stellen. Dann weiß man den Grund der vielleicht Ablehnung und kann widerspechen. Hier noch ein Link. Seite 1,5,6 oder doch alle Seiten. https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/___5__2__KVdR_K…
Michelam 04.08.2018 | 14:48
Einfach in den Standardtarif wechseln (nicht Basistarif). Damit liegen sie bei einem Monatsbeitrag von ca. 200€ und ähnlichen Leistungen wie bei der GKV.
W*lfgangam 04.08.2018 | 19:09
Hallo Klugpuper, nein. Diese Regelung gilt für alle Versicherten, die bisher die KVdR ggf. nur knapp verfehlt haben und mit den pauschalen KV-Zeiten für Kinder wieder in der GKV/KVdR aufzunehmen sind – selbst für bisher PKV-Versicherte im Rentenbezug. Fallgestaltung ist ganz einfach: Frau gibt Ihren versicherungspflichtigen Job wg. Beurlaubung (Kindererziehung, Pflege ohne Versicherungspflicht, nur zum Spass …) für mehrere Jahre auf, bevor sie weiter versicherungspflichtig wieder in den Job einsteigt. Mann ist Beamter und versicherte Sie in dieser Zeit privat – weil's mal wieder ein paar EUR weniger sind/wg. der Beihilfe eben. Diese 'Luft-Nr.' in der GKV war wg. der 9/10-Regelung grundsätzlich 'tödlich' für die KVdR und im Rentenalter mit wahlweise weiter PKV oder freiwillige GKV einfach teuer ...ist nun mit diesen Pauschalzeiten 'heilbar'. Aber auch andere Behörden/Sozialämter profitieren von dieser Regelung, die nicht mehr teure PKV-/freiwillige GKV-Beiträge übernehmen müssen, wenn jetzt die lütten KVdR-Beiträge die KV absichern. Gruß w.
Klugpuperam 04.08.2018 | 18:37
Ist die Rechtsänderung nicht eher für die freiwilligen Mitglieder im Rentenalter gedacht, dass die noch KVdR-Mitglieder werden können?
Klugpuperam 04.08.2018 | 19:15
Beamter (nie in gKV gewesen) adoptiert im Ruhestand 8 Kinder (8×3 Versicherungsjahre unterstellt = 24 Jahre > 90% von 22,5 Jahren), somit KVdR erfüllt? Der wird Zwangsmitglied, wenn er sich nicht befreien lässt?
Klugpuperam 04.08.2018 | 19:43
Gesetze fallen nicht vom Himmel, sondern sie werden beschlossen. Bei diesem Gesetz hatte man wohl in erster Linie folgenden Fall vor Augen: Mann Beamter, pKV Frau, gKV Weil sie wärend der Kindererziehung privat krankenversichert gewesen ist, sind die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt. Anwartschaftsversicherung bei der pKV vergessen oder für zu teuer befunden, daher in der Rente freiwilliges Mitglied in der gKV. Folge: Die Hälfte seiner Pension ist fiktive Beitragsbemessungsgrundlage für ihre Krankenversicherung, somit zahlt sie mehr Beitrag als sie Rente bekommt. Diesem Personenkreis ist nun geholfen.
W*lfgangam 04.08.2018 | 20:38
Zitat von Klugpuper anzeigenausblenden
...völliger Quatsch! Es schließt in erster Linie Lücken für grundsätzlich pflichtversicherte Personen in der GKV aufgrund besonderer Umstände. Erfahrungsgemäß bewegen wie uns hier im Bereich 100 ./. 1 Die wirklich betroffenen Personenkreise wollen Sie gar nicht wissen ;-) Richten Sie doch bitte eine kleine Anfrage an die Bundesregierung /wieso/weshalb/warum ...oder lesen schlicht die damalige Begründung im Gesetzentwurf nach, bevor Sie hier zu phantasieren anfangen. Gruß w. ...erinnert mich an 'ich weiß was/stell mich aber mal doof', um provokativ ein Thema aufzubauschen, das längst keines mehr ist/abgefrühstückt ...
Klugpuperam 04.08.2018 | 21:11
Meine Version gefällt mir besser.
DRVam 05.08.2018 | 07:45
Von Ihnen als regelmäßigem User hier im Forum, hätte ich etwas mehr Realismus und weniger Phantasterei erwartet. So kann man sich täuschen oder ist es auch die Hitze die Ihnen zu schaffen macht?
rosebudam 06.08.2018 | 10:42
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Bei diesem Gesetz hatte man wohl in erster Linie folgenden Fall vor Augen: Mann Beamter, pKV Frau, gKV
...völliger Quatsch! Es schließt in erster Linie Lücken für grundsätzlich pflichtversicherte Personen in der GKV aufgrund besonderer Umstände. Erfahrungsgemäß bewegen wie uns hier im Bereich 100 ./. 1 Die wirklich betroffenen Personenkreise wollen Sie gar nicht wissen ;-) Richten Sie doch bitte eine kleine Anfrage an die Bundesregierung /wieso/weshalb/warum ...oder lesen schlicht die damalige Begründung im Gesetzentwurf nach, bevor Sie hier zu phantasieren anfangen. Gruß w. ...
Da muss ich Klugpuper aber mal beispringen. Er hat nicht phantasiert. Aus der Gesetzesbegründung: "Personen mit Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums (Vorversicherungszeit) selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder familienversichert waren. Dies kann zur Folge haben, dass wegen der Betreuung von Kindern diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt wird, weil der betreuende Elternteil in dieser Zeit nicht gesetzlich krankenversichert war. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Ehe- oder Lebenspartner des betreuenden Elternteils nicht Mitglied der GKV ist, weil er/sie z. B. Beamter/Beamtin ist und damit über seinen/ihren Beihilfeanspruch und eine ergänzende private Krankenversicherung abgesichert ist und deshalb eine beitragsfreie Familienversicherung für den betreuenden Elternteil ausgeschlossen ist."
W*lfgangam 06.08.2018 | 20:39
Zitat von rosebud anzeigenausblenden
rosebud schrieb

Bei diesem Gesetz hatte man wohl in erster Linie folgenden Fall vor Augen:

Mann Beamter, pKV

Frau, gKV[/quote]

...völliger Quatsch!

Es schließt in erster Linie Lücken für grundsätzlich pflichtversicherte Personen in der GKV aufgrund besonderer Umstände. Erfahrungsgemäß bewegen wie uns hier im Bereich 100 ./. 1 Die wirklich betroffenen Personenkreise wollen Sie gar nicht wissen ;-)

Richten Sie doch bitte eine kleine Anfrage an die Bundesregierung /wieso/weshalb/warum ...oder lesen schlicht die damalige Begründung im Gesetzentwurf nach, bevor Sie hier zu phantasieren anfangen.

Gruß

w.

...[/quote]

Da muss ich Klugpuper aber mal beispringen. Er hat nicht phantasiert. Aus der Gesetzesbegründung:

"Personen mit Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums (Vorversicherungszeit) selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder familienversichert waren.

Dies kann zur Folge haben, dass wegen der Betreuung von Kindern diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt wird, weil der betreuende Elternteil in dieser Zeit nicht gesetzlich krankenversichert war. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Ehe- oder Lebenspartner des betreuenden Elternteils nicht Mitglied der GKV ist, weil er/sie z. B. Beamter/Beamtin ist und damit über seinen/ihren Beihilfeanspruch und eine ergänzende private Krankenversicherung abgesichert ist und deshalb eine beitragsfreie Familienversicherung für den betreuenden Elternteil ausgeschlossen ist."

...völliger Quatsch! Es schließt in erster Linie Lücken für grundsätzlich pflichtversicherte Personen in der GKV aufgrund besonderer Umstände. Erfahrungsgemäß bewegen wie uns hier im Bereich 100 ./. 1 Die wirklich betroffenen Personenkreise wollen Sie gar nicht wissen ;-) Richten Sie doch bitte eine kleine Anfrage an die Bundesregierung /wieso/weshalb/warum ...oder lesen schlicht die damalige Begründung im Gesetzentwurf nach, bevor Sie hier zu phantasieren anfangen. Gruß w. ...
Da muss ich Klugpuper aber mal beispringen. Er hat nicht phantasiert. Aus der Gesetzesbegründung: "Personen mit Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums (Vorversicherungszeit) selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder familienversichert waren. Dies kann zur Folge haben, dass wegen der Betreuung von Kindern diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt wird, weil der betreuende Elternteil in dieser Zeit nicht gesetzlich krankenversichert war. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Ehe- oder Lebenspartner des betreuenden Elternteils nicht Mitglied der GKV ist, weil er/sie z. B. Beamter/Beamtin ist und damit über seinen/ihren Beihilfeanspruch und eine ergänzende private Krankenversicherung abgesichert ist und deshalb eine beitragsfreie Familienversicherung für den betreuenden Elternteil ausgeschlossen ist."
...im realen DRV-Leben profitieren davon aber Spätaussiedler zuerst. Hat der Gesetzgeber sich vielleicht etwas übers Ohr hauen lassen, wenn er die Zeitschiene (9/10-Belegung zum aktuellen Rentenbeginn) für diesen Personenkreis überdacht hätte ...nur um ein paar wenige parteispendenfreudige (?) PKV-Versicherte in die 'billige' GKV zu führen. Ist wie bei Ikea - Billy-GKV zum Nulltarif ...wehe es fehlt auch nur eine Schraube *g Gruß w.
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