Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren. Das BMJ informierte die Rentenversicherung, dass das Gesetz über Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) nach derzeitigem Kenntnisstand erst zum
1. September 2009 in Kraft treten wird. Da das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
zusammen mit dem FamFG in Kraft treten soll, wird auch für das VersAusglG ein Inkrafttreten zum
1. September 2009 erwartet.