Unabhängig davon, welche Übersetzung sich nun ergibt: es ist zunächst nur eine Vorlage im Gesetzgebungsverfahren. Um Nachteile zu umgehen und noch das alte Rentnerprivileg zu erhalten, sollte die Scheidung zügig durchgezogen werden. Die Neuregelung soll grundsätzlich alle Versorgungssysteme erfassen, also auch die gesetzliche Rentenversicherung.
Der Vollständigkeit halber:
Leistungsberechtigte Person - in der Regel der Rentner
Ausgleichsberechtigte Person - wessen Rente durch VA erhöht wird
Ausgleichpflichtige Person - wessen Rente durch VA gemindert wird
Nach Ihren Angaben wären wohl Sie die Zwei: Als Rentner zum Ausgleich verpflichtet.