Hallo Heidjer,
ob Sie die letzten Monate vor Rentenbeginn in Vollzeit oder Teilzeitarbeit überbrücken, spielt für den Rentenanspruch keine Rolle. Sie haben hier aus Sicht der Rentenversicherung keine Vorgaben.
Lediglich die Beiträge, die für diesen Zeitraum bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen, werden voraussichtlich niedriger als bei einer Vollzeittätigkeit sein, da diese Beiträge von Ihrem Einkommen abhängen.
Die Teilzeittätigkeit kann daher Einfluss auf die spätere Rentenhöhe haben.
Um wie viel sich der Rentenzuwachs in dieser Zeit verändert, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam