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Experten-Antwort

Restarbeitszeit bis zur Rente

von Heidjer27.04.2024 | 16:30
264 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Muss ich (62) die restliche Arbeitszeit bis zur Rente mit 63 in Vollzeit (8 Stunden täglich) leisten? Geht das vielleicht auch mit täglich 6 Stunden, falls der Arbeitgeber mitmacht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heidjer,

 

ob Sie die letzten Monate vor Rentenbeginn in Vollzeit oder Teilzeitarbeit überbrücken, spielt für den Rentenanspruch keine Rolle. Sie haben hier aus Sicht der Rentenversicherung keine Vorgaben.

Lediglich die Beiträge, die für diesen Zeitraum bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen, werden voraussichtlich niedriger als bei einer Vollzeittätigkeit sein, da diese Beiträge von Ihrem Einkommen abhängen. 

Die Teilzeittätigkeit kann daher Einfluss auf die spätere Rentenhöhe haben.

 

Um wie viel sich der Rentenzuwachs in dieser Zeit verändert, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Frankam 27.04.2024 | 16:44
Wieso soll das nicht gehen? Das ist keine Frage an die deutsche Rentenversicherung.
gut überlegenam 27.04.2024 | 16:49
Natürlich dürfen Sie auch weniger arbeiten als Vollzeit, dafür gibt es das Teilzeitarbeitsgesetz. Der Rentenversicherung selbst wäre es auch 'egal', wenn Sie die verbleibende Zeit gar nicht mehr arbeiten würden, das wirkt sich eben ggfs. entsprechend auf die Höhe Ihrer Rente aus. Lassen Sie sich ggfs. auch noch von Ihrer zuständigen DRV beraten (persönlich/telefonisch/Video-Chat), wie sich die Verkürzung der Arbeitszeit tatsächlich auswirken würde. Sie dürfen dann (auch nach vorzeitigem Rentenbezug) seitens der Rentenversicherung noch weiter arbeiten (Voll- oder Teilzeit ist egal) und unbegrenzt hinzuverdienen - je nachdem, was dazu Ihr Arbeits-/Tarifvertrag ggfs. einschränkend aussagt.
Deutsche Rentenversicherung
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