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Experten-Antwort

Restkapitalisierung

von o0Julia0o13.09.2014 | 11:37
2439 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hier: http://www.versicherungen-infoportal.de/wwk-rente-classic/ steht: "Eine weitere Möglichkeit ist die Restkapitalisierung, bei der das angesparte Kapital abzüglich gezahlter Renten ausgezahlt wird. Außerdem können als Todesfallmodelle in der Rentenzeit eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung oder eine linear fallende Todesfallsumme vereinbart werden." Was bedeutet das? Wenn man jetzt mit 65 in Rente geht, dann hat man doch gar keine gezahlten Renten erhalten!? lieben Dank Julia :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julia,

bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Anbieter, da wir hier zu privaten Renten keine Auskünfte geben können.

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2 Antworten

KSCam 13.09.2014 | 11:40
Da geht es nicht um die gesetzliche Rente sondern um private Versicherungen. Daher befinden Sie sich mit Ihrer Frage im falschen Forum.
vereniam 14.09.2014 | 02:57
Hallo, KSC hat recht gehört eigentlich nicht in dieses Forum. Möchte es Ihnen dennoch verdeutlichen. Wenn Sie eine private Rentenversicherung abschließen mit Beginn Endalter 65 und sterben vor diesem Datum erhält Ihr Ehegatte die eingezahlten Beiträge zurück. Sterben Sie nach dem 65. Lebensjahr und erhalten dann schon eine Rente, wird diese wie gesagt ein Leben lang bezahlt. Möchten Sie allerdings nach bsp. 3 Jahren nach Ihrem 65. Lebensjahr nun doch das Kapital ausbezahlt bekommen, wird das Restkapital in Ihrem Vertrag abgezinst ausbezahlt. Aber Achtung nicht jeder Anbieter ermöglicht diese Variante. Eine Hinterbliebenenzusatzversicherung ist meiner Meinung nach teuer, vereinbaren Sie lieber eine lange Garantiezeit (Erklärung bei einer anderen Frage von Ihnen schon beantwortet). Sollten Sie allerdings eine sogenante Basisrente abschließen (in Volksmund auch Rürup-Rente genannt) müssen Sie unbedingt eine Hinterbliebenenrente mit vereinbaren, da hier der Gesetzgeber vorschreibt, dass wenn keine Hinerbliebenenrente vereinbart ist, der Vertrag erlischt.
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