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restliches krankengeld

von dieter03.04.2008 | 14:38
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8 Antworten

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guten tag habe 30 wochen krankengeld bekommen,dann eu-rente auf 2 jahre,wenn vorbei und nicht verlängert,bekomme ich dann die restlichen wochen krankengeld bis 78 wochen voll sind oder wieder eu-rente oder arbeitslosengeld.bin 56 jahre alt.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu diesen Fragen sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Agentur f. Arbeit melden.

7 Antworten

Antoniusam 03.04.2008 | 17:41
Sollte Ihre EM-Rente nach Ablauf der zwei Jahre tatsächlich nicht verlängert werden, dann wohl nur deshalb, weil Sie dann nicht mehr erwerbsgemindert sind. Anspruch auf Krankengeld bestünde nur dann, wenn Sie ARBEITSUNFÄHIG sein sollten, also wenn Sie VORÜBERGEHEND nicht dazu in der Lage sind, irgendeiner zumutbaren Beschäftigung nachzugehen. Auf jeden Fall sollten Sie sich rechtzeitig mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Und zwar nicht nur wegen der finanziellen Absicherung. Auch für Mittfünfziger gibt es noch vielseitige Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt! MfG
Laraam 03.04.2008 | 18:06
Hallo, Möglicherweise besteht auch ein Anspruch auf Krankengeld: Folgenden Text habe ich im Internet gefunden: Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht Urteil vom 29.09.1998 Az: B 1 KR 5/97 lebt ein nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Krankengeld nach zwischenzeitlichem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung wieder auf. siehe hierzu unter http://lexetius.com/1998,155 Das gilt auch in den Fällen, wo zwar eine Aussteuerung vom Krankengeld erfolgt ist, rückwirkend aber Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit bewilligt wurde und dadurch die Bezugszeit von 78 Wochen nicht erreicht wurde. Urteil des Bundesgerichtshof vom 08.12.1992 Az: 1 RK 9/92) siehe hierzu unter http://drsp.net Ich habe deshalb bei meiner Krankenkasse folgenden Antrag gestellt: Antrag auf Wiederaufnahme der Krankengeldzahlung nach Wegfall meiner Rente wegen voller Erwerbsminderung zum ......... Versicherungsnummer: ......... Sehr geehrte Damen und Herren, wie ihnen bekannt, beziehe ich gegenwärtig eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, welche durch den Rentenversicherungsträger befristet ist bis zum ......... Einen Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung wurde von mir am .......... gestellt. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung durch den Rentenversicherungsträger einige Zeit, so dass nicht gewährleistet ist, dass nach Wegfall der Zeitrente zum .........ein Bescheid vorliegt. Ich stelle daher bei ihnen vorsorglich den Antrag, meinen nicht ausgeschöpften Anspruch auf Krankengeld - zum Zeitpunkt des Wegfalls meiner Rente - wieder aufleben - zu lassen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Rechtsprechung des Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.1998 - B 1 KR 5/97 R, sowie Urteil vom 08.12.1992 - 1 RK 9/92. Nach dem BSG, Urteil vom 08.12.1992 - 1 RK 9/92, sind die Zeiten, in denen jeweils rückwirkend EU-Rente auf Zeit gewährt worden ist, wegen des Fehlens eines Krankengeldanspruchs bei der Feststellung der Leistungsdauer nicht zu berücksichtigen, mit der Folge, das im vorliegenden Fall die Bezugszeit von 78 Wochen nicht ausgeschöpft wurde. Nach dem BSG, Urteil vom 29.09.1998 - B 1 KR 5/97 R, lebt ein früher nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Krankengeld nach zwischenzeitlichem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung wieder auf. Entsprechend kann nach Wegfall der Zeitrente, für die weitere Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit die Weiterzahlung des Krankengeldes verlangt werden, begrenzt auf die Höchstbezugszeit von 78 Wochen innerhalb der neuen Blockfrist. Ich bitte sie daher, mir schriftlich zu bestätigen, dass bei Wegfall meiner Rente ein Anspruch auf Weiterzahlung von Krankengeld besteht. Sollte aus ihrer Sicht kein Anspruch bestehen, bitte ich um eine schriftliche Begründung und um Benennung der Schritte, welche gegebenenfalls zur Sicherung eines neuen Krankengeldanspruches erforderlich sind. Mit freundlichen Grüßen FG Lara P.S. Meine GKV schrieb mir, sie werde einen weiteren Krankengeldanspruch prüfen, wenn nach ABlauf der Rente der ablehnende Bescheid der DRV vorliegt. Weiterhin benötige sie eine dann aktuell von meinem Arzt ausgestellt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung , aus welcher die arbeitsunfähigkeitsbegründende Diagnose hervorgeht. Dieses Schreiben werde ich der Agentur für Arbeit vorlegen, bei der ich vier Wochen vor Ablauf meiner befristeten EM-Rente einen Antrag auf ALG I (Nahtlosigkeitsregelung des & 125 SGB III) stellen werde. FG Lara
Antoniusam 03.04.2008 | 18:25
Spätestens wenn der EMR-Fortzahlungsantrag rechtswirksam abgelehnt wurde, wird die Krankenkasse den KG-Bezug einstellen und den Betroffenen an die Arbeitsagentur verweisen oder eine berufliche Reha-Maßnahme durch den Rentenversicherungsträger anregen. Für eine weitere KG-Zahlung bis zum Ende der 78 Wochen-Frist gibt es dann nämlich keinen Anlass mehr! MfG
Laraam 03.04.2008 | 18:46
Hallo Antonius, möglicherweise reden wir aneinander vorbei???!!! Mein Arbeitsverhältnis ruht während des Bezuges der befristeten EM-Rente. Wenn meine Ärzte mich für AU halten, werde ich Krankengeld bis zur "Aussteuerung" erhalten und im Anschluss ALG I. Auch wenn dies ein Gutachter der DRV anders sehen sollte, wovon ich allerdings derzeit nicht ausgehe, da sowohl meine Fachärzte als auch meine Betriebsärztin und mein Hausarzt kein Zweifel an meiner Berechtigung zur EM-Rente hegen. Alles nur im Falle, dass die Verlängerung meiner EM-Rente sich verzögern sollte. FG Lara
Frank Moriisam 03.04.2008 | 21:11
Der " alte " Anspruch, also der v o r dem Bezug eine EM-Rente auf Zeit noch eigentlich bestehende (Rest)-Anspruch auf Krankengeld ist definitiv verfallen ! Einen n e u e n Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen erhalten Sie erst nach 3 Jahren wieder o d e r auf eine n e u e - andere - Erkrankung !!!!. Wo bei - ganz wichtig ! - es zählt der BEGINN der Krankengeldzahlung nicht das End-Datum. Rechnen Sie bitte genau aus, a b welchem Datum haben sie Krankengeld bekommen ( die 6 Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zählt übrigen dazu !! ) Wenn Sie 2 Jahre Rente bezogen haben und davor 30 Wochen Krankengeld plus 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann fehlen Ihnen 16 Wochen um einen neuen Anspruch zu erwerden. Mein Tipp : Beziegen Sie 16 Wochen lang nach Ablauf der Em-Rente ALG I oder ALG II und ab der 17 Woche lassen sie sich von Ihrem Arzt Arbeitsunfähig schreiben. Dann haben Sie wieder den vollen Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld.
Laraam 04.04.2008 | 07:43
Guten Morgen, Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht Urteil vom 29.09.1998 Az: B 1 KR 5/97 lebt ein nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Krankengeld nach zwischenzeitlichem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung wieder auf. siehe hierzu unter http://lexetius.com/1998,155 Das gilt auch in den Fällen, wo zwar eine Aussteuerung vom Krankengeld erfolgt ist, rückwirkend aber Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit bewilligt wurde und dadurch die Bezugszeit von 78 Wochen nicht erreicht wurde. Urteil des Bundesgerichtshof vom 08.12.1992 Az: 1 RK 9/92) siehe hierzu unter http://drsp.net Da ich 78 Wochen, auch unter Berücksichtigung von Krankengeldfortzahlung durch den AG und Übergangsgeld während einer Reha, nur zu ca. 2/3 ausgeschöpft habe, werde im Falle der Verzögerung der Rentenzusage entsprechend KG in Anspruch nehmen und im Anschluss event. ALG I. FG Lara
benedetto 17am 04.04.2008 | 19:14
oder sie sagen sich, ich habe genug und versuche wieder zu arbeiten und meine Psyche wird es mir danken... gell... b....
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