Hallo Jackjo,
die Urlaubsabgeltung ist eine Einmalzahlung und wird dann bei der Rente wegen Erwerbsminderung als Hinzuverdienst berücksichtigt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn noch bestanden hat. Genaueres können Sie hier nachlesen:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0096a.html#doc1574470bodyText11
Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Um eine ganz konkrete Aussage treffen zu können, sind immer alle Umstände des Einzelfalles zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen