Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Richtiges Verhalten gegenüber der Krankenkasse

von Hart09.03.2016 | 19:10
3034 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bekomme nun 7 Monate Krankengeld, war am Anfang in der Reha und wurde als Au entlassen. Die Krankenkasse macht jetzt Druck. Nun werde ich nach §51 Abs.3 SGB V zur erneuten Antragstellung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme bezwungen. Wenn ich das nicht mache erlischt der Anspruch auf Krankengeld und die Beitragsfreiheit würde enden. Ich gehe sehr stark davon aus, dass mein Rehaantrag dann schnell in Rentenantrag umgewandelt wird. In der Reha sagte mir der Arzt, dass es für mich nicht möglich ist wieder zu arbeiten, da mein Gesundheitszustand dies nicht her gibt. Im Entlassungsbericht steht das ich auf dem all. Arbeitsmarkt 6 st und mehr arbeiten könnte, mit der Voraussetzung leichte Arbeit auszuführen, sowie Tätigkeiten im Stehen, Gehen und Sitzen sind nur möglich. -Kann ich vorsichtshalber einen Antrag auf ALG vor ende der Frist, die mir die KK gesetzt hat, stellen? Wäre das sinnvoll? und - wie verhalte ich mich am besten damit ich noch einige Monate Krankengeld erhalten kann? Zu mir ich habe 45 Jahre in die Krankenkasse eingezahlt und bin entsetzt wie die Krankenkasse vorgeht um ihre kranken Patienten schnell los zu werden. Hoffe auf sinnvolle und hilfreiche Antworten. Gruß K.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage sollte in einem Forum der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

20 Antworten

Schorscham 09.03.2016 | 19:20
Eine Krankenkasse ist keine Sparkasse sondern eine Versicherung, die die Beiträge der "Gesunden" dafür verwendet, den Kranken zu helfen. Da Sie nach Ansicht der Reha-Ärzte vollschichtig leistungsfähig sind, sollten Sie bei der DRV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen anstatt sich auf Kosten der Versichertengemeinschaft ein schönes Leben ohne Arbeit finanzieren zu lassen. Ihre Krankenkasse verhält sich völlig korrekt! MfG
Schorscham 09.03.2016 | 19:25
Bei einem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von mindestens 6 Stunden täglich liegt keine rentenrelevante Erwerbsminderung vor. Man wird Ihnen höchstwahrscheinlich eine LTA-Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt anbieten. MfG
Saskiaam 09.03.2016 | 19:38
Mitnichten, wenn im Entlassungsbericht der Reha 6 Std. und mehr für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Da gibt es dann keine Rente
W*lfgangam 09.03.2016 | 20:25
Hallo Hart, für die Antragstellung haben Sie 10 Wochen Zeit. Den Antrag müssen Sie weder selbst ausfüllen, noch ihn direkt bei der Krankenkassen stellen. Gegen Ende der Frist vereinbaren Sie einen Termin zur Antragsaufnahme Reha bei der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt ...man wird nicht gleich Zeit für Sie haben/also Termin ganz hinten dran. Die zunächst formlose Antragstellung lassen Sie sich bestätigen - das ist schon eine echte/fristgerechte Antragstellung - und legen das der KK vor. Ehe dann letztendlich über den Reha-Antrag entschieden wird, sind ein paar Monate rum. > -Kann ich vorsichtshalber einen Antrag auf ALG vor ende der Frist, die mir die KK gesetzt hat, stellen? Wäre das sinnvoll? ALG ist erst dann fällig, wenn das KG ausgelaufen ist. Sobald dieser Termin naht, erhalten Sie von Ihrer KK ein entsprechendes Schreiben - auch mit Informationen, sich _dann_ beim Arbeitsamt vorzustellen. Heute schickt Sie das Arbeitsamt sofort wieder nach Hause. Und wie die Vorredner schon sagten, deuten 6 Std. tgl. auf dem allg. Arbeitsmarkt (egal mit welchen Einschränkungen) nicht darauf hin, dass ansatzweise mit einer EM-Rente zu rechnen ist ...sofern sich das Leistungsbild danach nicht dramatisch verschlechtert hat. Gruß w.
Fahram 09.03.2016 | 20:41
Hallo Schorch genau so sehe ich das auch. Ich habe mein leben lang in die Krankenkasse eingezahlt war immer fleißig am arbeiten und bin kranke gewesen bisher wegen meinen 2 OP`s. Du siehst ich habe mein leben für kranke Menschen in die Krankenkasse eingezahlt. Nun bin ich der Kranke, daher ist mein Anspruch berechtigt. Einfach mal vorher nach denken!!
Herz1952am 09.03.2016 | 20:48
Solange Sie Ihr Arzt für arbeitsunfähig hält, hat die Krankenkasse kein Recht, Ihnen das Krankengeld zu streichen. Schon gar nicht darf Sie damit drohen das Krankengeld zu streichen. Den Vorschlag, Sie sollen eine Reha machen, geht von den Verwaltungsangestellten aus, die nicht die geringste medizinische Ahnung haben, welche Reha Ihnen evtl. nützt. Diese sind nur für Geld sparen tätig. Eine Reha ist immer freiwillig und darf nicht zur Einstellung des Krankengeldes führen. Sollte die Kasse trotzdem so vorgehen, rate ich Ihnen die Hinzuziehung eine freien Renten- und Sozialberaters. Insbesondere auch, wenn Sie die KK noch einmal zum MDK vorlädt. Dieser schreibt dann einen Brief an die Krankenkasse - falls die KG-Einstellung rechtswidrig erfolgt - , dieser kostet die Krankenkasse ca. 400 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und ist an den Berater zu entrichten. Leider ist die Masche weit verbreitet. Als kranker Patient der GKV bekommen Sie im Zweifelsfall nicht einmal geeignete Medikamente, wenn diese im allgemeinen für nicht mehr erstattungsfähig erklärte werden. Dies macht der Gemeine, sorry der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin. Dieser bestimmt, welche Medikamente der Patient der gesetzlichen KG noch bekommt. Dieser ist besetzt mit 5 Mitgliedern des Spitzenverbandes Bund der GKV (Funktionäre), 5 Mitgliedern der "Leistungserbringer" (KV'en, nicht Ärzten, sondern deren Funktionäre, 3 neutrale Mitglieder (ohne Ahnung) von den einer der Neutrale Vorsitzende (meist Jurist) ist und 5 Patientenvertreter ohne Stimmrecht, die sich auch nur um Ihre eigenen Krankheiten kümmern, weil die anderen doch selbst schuld sind. Die Ärzte sind zwar auch nicht gut auf diesen "Ausschuss"-Verein zu sprechen, kennen aber das SGB V nicht, das ihnen erlaubt auch Medikamente auf Kassenkosten zu verschreiben, wenn dies medizinisch notwendig ist. Neuen und teuren Medikamenten wird vom G-BA kein Zusatznutzen bescheinigt auch wenn dadurch andere Organe nicht geschädigt werden. Außerdem setzt sich der Spitzenverband Bund stark dafür ein, dass eher bei den Beitragszahlern 10 Euro gespart werden, bevor 5 Euro mehr für den Patienten ausgegeben werden. Soviel zur "Versichertengemeinschaft". Im übrigen werden für gesunde Versicherte in den letzten 6 - 8 Lebenswochen im Durchschnitt, wohl gemerkt "Durchschnitt" 75 % Ihrer Beiträge ausgegeben. Dies stammt von den Privat-Versicherern, weil die GKV keine Personenkonten führt. Zynisch könnte man auch fragen, ob dies sich noch lohnt.
Herz1952am 09.03.2016 | 20:57
Ich hatte angenommen, dass es sich um eine einfache Aufforderung zur Reha handelt. Allerdings, falls Sie noch nicht rehafähig sind, bzw. arbeitsunfähig, wäre wahrscheinlich doch eine kompetente Rechtsberatung angebracht.
Herz1952am 09.03.2016 | 21:01
Also, wenn Sie AU entlassen wurden, würde ich sagen: Die Krankenkasse spielt falsch. Dann sind Sie nämlich AU. Erst nachdem Sie nicht mehr AU sind dürften wohl weitere Maßnahmen "eingeleitet werden". Mein Vertrauen in die Kassen ist jedenfalls (fast) dahin, nach den Erfrahrungen mit diesen.
Herz1952am 09.03.2016 | 21:13
Das ganze erinnert mich stark an meinen "Fall". Da sagte der MDK ich könnte auch noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein. Der Arzt wies die Krankenkasse darauf hin, sie solle eine Verweisungstätigkeit prüfen. Statt einer Prüfung, strich sie sofort das Krankengeld. Dann kam die Sache mit dem Berater und die Krankenkasse gab sich "geschlagen". Überhaupt, warum AU-Entlassen (mich hielt der MDK für Arbeitsfähig, allerdings für bestimmte Tätigkeiten). Entweder man ist AU, auch wenn nur für 1 Stunde, oder man ist es nicht. Das passt doch nicht zusammen, dass man da noch an einer LTA teilnehmen kann. Eine Reha ist natürlich möglich, wenn die Arbeitsfähigkeit in Zukunft gefährdet ist. Was allerdings da medizinisch rauskommt, steht noch auf einem anderen Blatt. Alles ganz schön widersprüchlich. Aber das ist im Gesundheitswesen "normal" wie ich feststellen musste.
Fahram 09.03.2016 | 21:51
Guten Abend vielen Danke erstmal fuer die Antworten noch mal eine Frage zur Terminvereinbarung mit der RV zwecks des Rehaantrags. Die formlose Antragstellung muss ich dann ja schriftlich eingehen lassen bei der RV und daraufhin wird sie mir dann eine schriftliche Bestätigung zugehen lassen, die ich dann bei der KK vorlegen kann, um die Frist zu wahren. Aber vorher muss ich einen Termin vereinbaren. Habe ich das so richtig verstanden? MfG
W*lfgangam 09.03.2016 | 22:23
Zitat von Fahr anzeigen
Hallo Hart, so machen Sie online einen Termin aus und erhalten nach Abschluss dieses Verfahrens eine Bestätigung zum Ausdrucken: "Herzlich Willkommen bei der Online-Terminvergabe Buchen Sie in sechs Schritten Ihren Wunschtermin und erfahren Sie was Sie zur Beratung benötigen und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten. Schritt 1: Auswahl der Beratungsstelle sowie des Beratungsanliegens Schritt 2: Vorgabe des gewünschten Beratungstermins Schritt 3: Auswahl der gewünschten Uhrzeit Schritt 4: Abfrage der persönlichen Daten Schritt 5: Zusammenfassung und Buchung des Termins Schritt 6: Ausdruck der Buchungsbestätigung" https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp Alternativ können Sie das auch analog im Rathaus machen und kriegen eine klassische Papier-Terminvereinbarung ausgedruckt mit Stempel und Unterschrift :-) Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Reha-Aufforderung seitens der KK schriftlich (!), nicht mündlich/telefonisch vorliegt, ansonsten heißt es nämlich abwarten. Gruß w.
Schorscham 10.03.2016 | 01:46
Selbstverständlich darf die Krankenkasse das, wenn trotz AU im bisherigen Beruf volle Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt wurde. Krankengeld muss nur für eine VORÜBERGEHENDE Arbeitsunfähigkeit im bisherigen Beruf gezahlt werden aber nicht bei DAUERHAFTER Berufsunfähigkeit!
Schorscham 10.03.2016 | 01:37
Zitat von Fahr anzeigen
Habe ich irgendwo bestriitten dass Sie krank sind? Nach Ansicht Ihrer Reha-Ärzte sind Sie zwar nicht mehr dazu in der Lage Ihren bisherigen Beruf auszuüben, aber trotzdem nicht rentenrelevant erwerbsgemindert. Insofern sollte es doch wohl in Ihrem eigenen Interesse liegen, so schnell wie möglich wieder einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu erlangen. Aber stattdessen wollen Sie (Krankengeld)Ansprüche einfordern die Ihnen überhaupt nicht zustehen, da Sie ab sofort grundsätzlich voll erwerbsfähig sind. Das ist nun mal die Wahrheit, auch wenn Sie das nicht akzeptieren wollen. MfG
Herz1952am 10.03.2016 | 08:33
Ich möchte mich in aller Form entschuldigen für den Mist den Ich geschrieben habe.
Herz1952am 10.03.2016 | 14:04
Hallo Schorsch, sicher muss der Reha-Antrag gestellt werden nach dem genannten Paragraphen. Er hat aber auch - wie von W*lfgang erwähnt 10 Wochen Zeit dazu. Es gibt aber auch dann die Möglichkeit, dass die RV die Reha ablehnt, wenn die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich auch ohne Reha wieder hergestellt werden kann. Dann könnte im Ablehnungsbescheid dies vermerkt sein, mit dem Hinweis: "Weitere Behandlung: Krank zu Hause". Dann müsste die Krankenkasse das KG weiterzahlen. Die Krankenkasse selbst hat kein Interesse daran die Reha selbst zu zahlen. Sie müsste nämlich die Reha Kosten und das Krankengeld zahlen. Sollte es zur Reha kommen, könnte durchaus auf "EM-Rentenantrag" umgestellt werden. Denn der MDK der Krankenkassen hat dies nicht zu entscheiden. Dann könnte allerdings die "Nahtlosikeitsregelung" eintreten. Arbeitslos melden mit Rentenantrag. Den Fall, dass der MDK, bzw. die Krankenkasse zur Reha aufgefordert hat und die RV dies ablehnte, habe ich bei unserem Sohn erfahren. Das Krankengeld lief dann nahtlos weiter. Diese Aufforderungen eine Reha einzureichen geht ausschließlich von den Verwaltungsangestellten der Kasse aus, deren Aufgabe es natürlich, Gelder einzusparen. Es ist nicht einmal mit dem eigenen MD der Kasse abgesprochen. Hier funktioniert der Datenschutz. Die Kasse hat auch kein Interesse daran ihre eigenen Ärzte damit groß zu beschäftigen, denn zuletzt entscheidet die RV nach Aktenlage. Man wird sehen, was dabei "rauskommt". Was ich noch erlebt habe, ist, dass die Krankenkasse während des weiteren Krankengeldbezuges unseres Sohnes - und sogar während der "Tagesklinik"-Behandlung - ihn auffordern wollte doch eine Reha zu machen. Die Arte der Reha war allerdings schon einmal fehlt geschlagen. Dies war auch nicht mit dem eigenen medizinischen Dienst abgesprochen. Die Angestellte war auf meine telefonische Nachfrage ziemlich schnippisch, so dass ich sie erst einmal in den "Senkel stellen" musste. Der Facharzt war sauer, weil ihn die Kasse nicht informiert hatte, was diese eigentlich von ihm wollte. Außerdem ist eine Reha auf Kassenkosten immer freiwillig. Allerdings ging es in diesem Fall auch wieder wohl darum, dass doch die RV die Kosten übernimmt. Was bei dem Reha-Antrag letztlich "rauskommt", muss man eben abwarten.
Herz1952am 11.03.2016 | 08:47
Mein Gott, was habe ich nur wieder für einen Mist geschrieben.
Herz1952 (der Richtige)am 11.03.2016 | 09:22
Die letzte Nachricht war nicht von mir (smile)
Stepoam 11.03.2016 | 13:09
:D genial
W*lfgangam 11.03.2016 | 18:44
Klarstellung, die KK sitzt am Jackpot-Hebel: die AU gilt lediglich für den Entlassungstag. Am nächsten Tag hat Hart das von seinem Haus- oder Facharzt bewerten/bestätigen zu lassen. Thema ist schon 4 Wochen her, daher noch mal zur Auffrischung: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026