Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Riester

von Ab nach Österreich11.02.2007 | 23:04
2058 Ansichten
4 Antworten
hallo, ich werde dieses jahr den job wechseln in ein unternehmen in österreich, bleibe aber hier in dtl. wohnen. Habe "riester" abgeschlossen. Darf ich weiter einzahlen, erhalte ich weiter zulagen, wonach berechnet sich mein mindesteigenbetrag dann (mein sozialversicherungspfl. einkommen ist dort ein anderes)? Danke für antworten!

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 12.02.2007 | 09:22

An der unmittelbaren Förderberechtigung ändert sich dadurch nichts, zumal Sie bei dieser Konstellation ja weiterhin der unbeschr. Steuerpflicht in der BRD unterliegen, sogen. "Grenzgänger".

Was die Höhe des von Ihnen zu leistenden Mindesteigensbeirags im Sinne des § 86 I EstG angeht, so bleibt demnach das auch für Deutschland geltende sozialversicherungspflichtige Einkommen dafür massgebend.

MfG

Moderatoren-Antwortam 12.02.2007 | 23:01

Gut, dass Auktionen bei ebay etwas länger dauern....

Um mir morgen Vormittag dazu nähere Ausführungen zu ersparen bereits jetzt die Antwort:

Ihr neuer Arbeitgeber ist in Österreich angesiedelt. Nach wie vor unumgänglich für den Erhalt der Riester Förderung ist das Vorliegen von unbeschränkter Einkommensteuerpflicht in der BRD. Dies wiederum wäre mit einem Blick in das Deutsch-Österreichische Doppelbesteuerungsabkommen vom 24.08.2000 (insbes. Art. 15) von der Klärung mehrerer Fragen abhängig, u.a. wie grenznah denn nur Ihr Wohnort in der BRD vs. Österreich liegt.

Liegen indes die Voraussetzungen des Art. 15 des gen. DBAs bei Ihnen nicht vor, so wäre das in Österreich erzielte (auch dort sv -pflichtige) Arbeitsentgelt auch dort zu versteuren.Was wiederum zur Folge hätte, dass für Sie deswegen eine Riesterförderung ausscheidet.

Dies verstößt aber wiederum gegen die Regelungen der Freizügigkeit in der EU - weshalb die BRD diesbezüglich von der Kommission bereits Ende 2005 einen Rüffel bekam. Danach war deswegen vor dem EuGH eine Klage anhängig über deren Ausgang ich Sie morgen in Kenntnis setzen werde....:-)

MfG

2 Antworten

Ab nachÖsterreicham 12.02.2007 | 21:56
Danke experte für die rasche antwort! Verzeihen sie es mir, aber ich habe immer noch fragen: Wenn ich im ausland für eine ausländische Firma arbeite, zahle ich doch in deutschland keine rentenversicherungsbeitraege - und die sind doch eigentlich im regelfall die berechtigung für eine zulage - oder? Der §86 hilft mir auch nicht, weil dort nur die mindesteigenbetraege genannt werden... Bitte helfen sie mir erneut! Danke!
Ab nach Österreicham 14.02.2007 | 22:30
Am Anfang des Forums steht, dass Berater der Rentenversicherung antworten - aber nicht, dass die noch nachts Anworten geben! Hut ab! Ich mache nie wieder Beamtenwitze - jedenfalls keine schlechten ;-) Über uns Ingenieure gibt es nur schlechte.... :-(
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026