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Riester & Student

von Jürgen08.09.2008 | 08:16
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5 Antworten

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Darf ein Student, der auf Lohnsteuerkarte jobbed einen Riestervertrag abschließen und auch die Zulage beantragen, unabhängig von seinem Verdienst pro Jahr? Wäre er Sonderausgabenabzugsberechtigt, falls er bei dem Verdienst überhaupt Steuern bezahlt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jürgen,

entscheidend dafür, ob Riesterbeiträge gezahlt und damit staatliche Zulagen erworben werden können, ist zunächst, dass Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.

Ob dann auch noch ein spezieller steuerlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden kann, hängt - wie Sie richtig sagen- schließlich davon ab, ob tatsächlich Steuern gezahlt wurden.

4 % des Vorjahresbruttoverdienstes mindestens ab 60 EUR jährlich sind grundsätzlich als Riesterbeitrag nach Abzug des Eigenanteils als Riesterbeitrag zu zahlen.

4 Antworten

Schiko.am 08.09.2008 | 13:12
Der hinweis, dass der arbeitgeber eine lohnsteuerkarte bekommt lässt darauf schließen, es handelt sich um sozialversicherungs- pflichtiges einkommen. Wieviel sie im vorjahr verdienten ist dabei nebensächlich für die beantragung der grundzulage von 154 euro als einzel- person Nur sie müssen 4 % vom brutto zunächst als beitrag auf- bringen . Mit Höchstverdienst 52.500 im Jahr ist mit 4% der Höchstbetrag von 2100 - gilt auch für den sonderausgaben- abzug- , erreicht. Bei nur 1400 jahresverdienst sind 4% 56 euro, hier ist der sockelbetrag von 60 im jahr aufzubringen. Auch bei 16.000 jahresbrutto und 640 beitragsleistung ist die zulage mit 154 höher als der rechnerische erstattungsbetrag der steuer. Mit 152 euro wird er um 2 euro überschritten. Man kann auch sagen, die grundzulage ist höher als die sich ergebende steuererstattung, somit fällt keine erstattungsbetrag an. M fG.
Jürgenam 09.09.2008 | 07:36
Vielen herzlichen Dank für die Antwort. Einen hätt ich aber noch. Was löst denn die Zulagenberechtigung zum Riester aus? Eine Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte oder das Leisten von Rentenversicherungsbeiträgen? Gibt es überhaupt die Situation (so wie bei den Steuern) dass ich abhängig vom Verdienst keine Rentenversicherungsbeiträge trotz Lohnsteuerkarte zahlen muss? Ist die "Pflichtigkeit" für die Riesterzulage erforderlich, oder muss auch Rentenversicherungsbeitrag "fließen"?
Vorsichtam 09.09.2008 | 12:27
Es kommt allein darauf an, ob sie mindestens eine Bedingung zur Förderberechtigung erfüllen. Und bei Ausüben einer Beschäftigung letztlich darauf, daß diese Beschäftigung versicherungspflichtig zur RV ist. Das ist bei jeder über 400 Eur Bruttoverdienst der Fall und bei Beschäftigungen unter diesem Brutto müssen Sie, um Versicherungspflicht zu erreichen, die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge zur RV "aufstocken". Im Regelfall (Arbeitgeber muß 15% zahlen)müssen Sie sich derzeit noch 4,9% vom Lohn abziehen lassen.Das ergibt dann zusammen den derzeit geltenden Beitragssatz von 19,9%. Diese Versicherungspflicht muß mindestens 1 mal im Jahr bestanden haben, muß also nicht durchgängig bestanden haben. Die Rechnung für die Zulagen ist übrigens klarstellend folgende: 4% des versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der zu erwartenden Zulage(n). Bsp: 2007 8000 Eur Brutto pro Jahr, keine Kinder 4% = 320 Eur - 154 Eur Grundzulage = 166 Eur selbst einzuzahlender Beitrag jährlich. Sollte bei dieser Rechnung wegen geringerem Brutto oder Vorhandensein von Kindern weniger als 60 Eur herauskommen, dann mindestens 60 Eur jährlich, um die volle(n) Zulage(n) zu erhalten. MfG
juditham 10.09.2008 | 17:32
Entscheidend ist nicht ob Sie auf Lohnsteuerkarte arbeiten, sondern ob Sie pflichtbeiträge zur Sozialversicherung leisten müssen. Studenten, die nur 2 Monate oder 50 Tage im Jahr arbeiten sind nicht sozialversicherungspflichtig und somit auch nicht riesterberechtigt
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