Man muss auf alle Fälle genau in die individuelle Vertragsunterlagen schauen.
Sofern es sich um eine riester-zertifizierten Vertrag handelt, endet die staatliche Förderung bei Tod.
Der Vertrag kann auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen werden.
Die Förderung kann somit beim Ehegatten erhalten bleiben.
Eine Übertragung auf die Kinder oder andere Erben ist nur möglich, wenn alle bis dahin erhaltenen Zulagen
(und der steuerlichen Vorteil durch den Sonderausgabenabzug) zurückgezahlt werden.