Für die Ermittlung Ihres Mindesteigenbeitrages für das Jahr 2012 müssen Sie die im Jahr 2011 erzielten Einnahmen zusammen rechnen. Dies sind einmal von Januar bis Oktober die beitragspflichtigen Einnahmen aus Ihrer Beschäftigung und für die Monate November bis Dezember das Ihnen tatsächlich ausgezahlte Arbeitslosengeld. Bei Bezug von Entgeltersatzleistungen wie z.B. das Arbeitslosengeld wird für die Berechnung des Mindesteigenbeitrages nur die tatsächlich erzielte Einnahme berücksichtigt und nicht die von der Agentur für Arbeit gemeldete höhere Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Von der Gesamtsumme Ihrer Einnahmen ergeben dann 4% abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen Ihren Mindesteigenbeitrag. Sofern dieser unter 60,- Euro liegen sollte, sind mindestens aber 60,- Euro als Eigenbeitrag zu zahlen.