Es ist nicht erforderlich, dass Ihre Frau auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Ihr jüngeres Kind ist noch keine 3 Jahre alt, damit ist Ihre Frau rentenversicherungspflichtig aufgrund der Anrechnung von Kindererziehungszeiten, soweit kein Ausschlussgrund vorliegt. Am besten Ihre Frau beantragt, soweit noch nicht geschehen, schnellstmöglich bei der nächsten Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten (Original-Geburtsurkunden beider Kinder mitnehmen!). Soweit damit Rentenversicherungspflicht vorliegt ist Ihre Frau auch unmittelbar zulagenberechtigt. Ich gehe davon aus, dass Ihre Frau im letzten Jahr (2007) kein rv-pflichtiges Einkommen erzielt hat. Damit genügt es, wenn Sie im Jahr 2008 einen Mindestbeitrag von 60 EUR leistet, um die vollen Zulagen (154 EUR Grundzulage + 2 x 185 EUR Kinderzulage) zu erhalten.