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Experten-Antwort

Riester Kinderzulage rückwirkend erhalten

von Dinkelmann28.01.2017 | 10:33
2108 Ansichten
6 Antworten
Hallo, in 2012 wurde ein LBS Folgebausparvertrag in Form eines Wohnriestervertrages abgeschlossen. Für 2012 wurde im neuen Vertrag die Kinderzulage als Verteilungsfall berücksichtigt. Jetzt ist aufgefallen, dass seit 2013 keine Kinderzulage mehr gezahlt wurde. Kann man dies für die Jahre 2013 bis 2016 rückwirkend erhalten ? Die Bausparkasse hatte jährlich eine Übersicht gesendet indem man genau dies überprüfen sollte. Dies habe ich leider versäumt bzw.den Sinn und Zweck der Übersicht noch nicht gewusst. :-(

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.01.2017 | 11:23

Hallo, Dinkelmann,

den Ausführungen bzgl. der Fristen verweisen wir auf die Ausführungen von KPJMK.

Sollte der Dauerzulagen-Antrag aufgrund der Änderungen nicht übernommen worden sein, sollten Sie mit ihrem Anbieter klären, ob ein Versehen („schlicht weg vergessen“) vorliegt und Sie evtl. daher einen Anspruch herleiten könnten. Dass Sie nicht gewusst haben, dass die Zulagen beim Abschluss des Folgevertrages neu beantragen mussten, befreit Sie aber grds. nicht von Ihrer Mitwirkungspflicht, die Zulagen selbst zu beantragen.

5 Antworten

KPJMKam 28.01.2017 | 13:17
Hallo. Frist für den Zulagenantrag ist Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr. Für 2014 Antragsfrist Ende 2016. Für 2015 noch zu beantragen bis Ende 2017. Für 2013 und 2014 also nicht mehr möglich. Hast Du keinen Dauerzulagenantrag.
Dinkelmannam 28.01.2017 | 13:22
Eigentlich schon. Nach dem Vertragswechsel hat die lbs weswegen auch immer nicht mehr weitergeführt.
KPJMKam 28.01.2017 | 14:18
Hallo. Da kann ich mir schon denken das es vielleicht beim Vertragswechsel passiert ist. Ich finde folgendes. Wenn es der gleiche Anbieter ist sollte auch die Vollmacht weiter gelten. Du hast ja jedes Jahr die Daten zum Vergleich bekommen. Kannst ja mal schauen ob der neue Vertrag auch aufgeführt ist und ob die anderen Daten etwa stimmen. Dann sollte es zumindest Zulage nach den vorhandenen Angaben gegeben haben. Eingereicht werden sollte der Zulagenantrag auch ohne Deine Rückmeldung. Hast Du denn über Jahre hinweg auch nicht kontrolliert ob Du Zulage und in richtiger Höhe erhalten hast oder warum nicht. Auszug und erhaltene Zulagen kommt auch immer jedes Jahr mit dem Datenabgleich für den neuen Antrag. Wenn nicht eingereicht worden ist trotz Dauerantrag würde ich mich an die LBS wenden. Aber schriflich damit Du mit der Antwort weiter machen kannst.
Dinkelmannam 28.01.2017 | 14:53
Werde das jetzt auch so machen. Bin jetzt erst in der Materie. Den Datenabgleich habe ich nie so richtig verstanden und einfach abgelegt. Mir zu Gute kommt dass zumindest einmal die Kinderzulage im neuen Vetrag gezahlt wurde. Da habe ich jetzt von der Möglichkeit eines Korrekturantrages bei der Zulagenstelle gelesen. Mal schauen was dabei rauskommt. Vielen Dank erst mal...
Dinkelmannam 01.02.2017 | 08:57
Vielen Dank für die Rückmeldung. Natürlich habe auch ich meinen Teil dazu beigetragen, dass hier die Zulagen versäumt wurden. Eine bessere Kontrolle der Unterlagen hätte mir den Ärger jetzt erspart. Aber besteht den in meinem Fall dennoch die Möglichkeit über einen Korrekturantrag durch den Anbieter die Zulage rückwirkend ohne zeitliche Befristung zu erhalten ? Im ersten Jahr hatte es ja die Zulage in dem neuen aktuellen Vertrag ja gegeben. Danach wurde es vermutlich tatsächlich vom Anbieter vergessen. Warte aktuell auch auf eine Rückmeldung vom Anbieter.
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