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Riester mittelbare Förderung

von Yvonne03.12.2007 | 18:11
1388 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wenn die Ehefrau bisher einen Riestervertrag (Lebensversicherung) hatte, aber nun nicht mehr arbeitet ist sie nicht mehr unmittelbar sondern nur noch mittelbar Riester föderberechtigt über den Ehemann. Um dies zu erreichen muss der Ehemann einen Vertrag abschließen. Der Ehemann, der bisher noch keinen Riestervertrag hatte kann doch ein anderes Produkt eines anderen Anbieters aus der Riester-Palette (Fondsparplan) wählen? Vielen dank für eine Antwort.

4 Antworten

Helfershelferam 03.12.2007 | 23:36
Liebe Yvonne, es ist egal, welche Vertragsart Ihr Gatte wählt - hauptsache mit "Riester-Stempel". Gern übersehen wird, dass der Ehemann mindestens den sog. "Sockelbetrag" in Höhe von 60 Euro/Jahr zahlen muss, damit Sie förderberechtigt sind. Ein so niedriger Beitrag macht freilich nur Sinn, wenn es a) finanziell nicht anders geht oder b) ihr Mann über genügend Altersvorsorge betreibt und nicht wirklich auf eine Riester-Rente im Alter angewisen ist (er also nur aus Liebe zu Ihnen eine Riester-Vertrag sich zulegt, damit Sie Zulagen erhalten). Viel Glück beim Riestern.
Günter007am 05.12.2007 | 22:47
Darf ich hier eine Zusatzfrage stellen: geht denn das, ohne dass auf diesen - dann ausschließlich durch die Zulage bedienten Vertrag keine eigener Beitrag bezahlt wird. Und, macht denn das der Versicherer mit? Danke! Günter
Markusam 07.12.2007 | 17:21
Hallo Günter007, um die Aussage des Experten noch etwas zu präzisieren: Der UNMITTELBAR Berechtigte muss, damit der MITTELBAR berechtigte Ehegatte die volle Förderung erhält, natürlich den entsprechenden Mindestbetrag für die volle Förderung einzahlen. Es geht also nicht, dass der unmittelbar berechtigte Partner nur einfach einen Riestervetrag abschliesst und diesen dann nicht bespart. ...nur um es noch mal eindeutig gesagt zu haben. :-)) MfG Markus
Günter007am 09.12.2007 | 15:37
Danke Markus, ich bin aus dieser Branche und habe in der zwischenzeit folgendes festgestellt und gelernt: das eine sind die gesetzlichen (Mindest.)Vorgaben 60/0€, gehandhabt wird das aber sehr unterschiedlich: einerseits z.T. doppelt so hohe Beiträge je nach Gesellschaft und Produkt, andererseits auch noch höhere Beiträge bei immer geringeren Restlaufzeiten. Allerdings kennen ganz viele Verkäufer nicht diese Tatsachen, da die Angebote durch vorgegebene Systeme errechnet werden. Ich muss zugeben, dass auch ich hier dazulernen musste. Deshalb glaube ich, dass insoweit auch mein Beitrag für viele Leser wichtig ist. MfG Günter
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