Der Bundestag hat am 27.10.2011 das sog. Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen (es ist noch nicht verkündet). Mit dem Gesetz wird unter anderem ein Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr für die im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen eingeführt. Diese Regelungen werden voraussichtlich zum 01.01.2012 in Kraft treten und sind dann erstmals für den Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden.
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