Hallo Christian1980,
auch wir empfehlen Ihnen den bestehenden Vertrag lediglich ruhend zu stellen, denn bei einer Kündigung müssen alle staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Bei einem ruhenden Vertrag muss kein Sockelbetrag eingezahlt werden. Der Vertrag kann auch zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt werden.
Inwieweit eine Umwandlung des Riester-Vertrags Ihrer Frau in ein Wohnriester-Produkt sinnvoll ist, sollte mit dem Anbieter des Riestervertrages erörtert werden.