Um sämtliche Zulagen zu erhalten, müssen sowohl Sie als auch Ihre Frau einen eigenen Riestervertrag abschließen.
Während der Elternzeit gehört Ihre Frau zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis (wie z.B. Rentenversicherungspflichtige während der ersten drei Jahre Kindererziehung). In dieser Zeit muss sie eigene Beiträge (Mindesteigenbeitrag) zahlen.
Ab dem Kalenderjahr nach der Elternzeit (während der Beurlaubung ohne Bezüge, ohne weitere Beschäftigung) ist die sogenannte abgeleitete Förderung ("Huckepackverfahren") für Ihre Ehefrau möglich. In dieser Zeit muss sie keine eigenen Beiträge (Mindesteigenbeitrag) zahlen – vielmehr reicht es aus, wenn Sie ihren eigenen Mindesteigenbeitrag zahlen. Gerne Helfen Ihnen unsere BeaterInnen der Auskunfts- und Beratungsstellen bei der etwas komplexen Berechnung weiter (Linke Seite "Beratungsstellen").
Im Förderrechner bei Ihre Vorsorge.de:
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.können Sie die konkreten Einzahlungsbeträge bzw. deren Auswirkung auf die Förderhöhe berechnen.