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Riester Rente

von Kilian Götz03.01.2007 | 18:40
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Fallkonstellation: Verheiratet, zwei Kinder. Möchten jetzt Riestervertrag abschließen. Er: Sozial-, dh rentenversicherungspflichtig beschäftigt. Sie: Beamtin, z. zt. noch Elternzeit, danach evtl. ohne Bezüge beurlaubt. Frage: Reicht ein Riestervertrag oder muss Sie einen eigenen Riestervertrag abschließen? Wieviel sollte 2007 mindestens in Hinblick auf Zulage/bzw. maximal in Hinblick auf Sonderausgabenabzug einbezahlt werden? Vielen Dank für Ihre Mühe!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um sämtliche Zulagen zu erhalten, müssen sowohl Sie als auch Ihre Frau einen eigenen Riestervertrag abschließen.

Während der Elternzeit gehört Ihre Frau zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis (wie z.B. Rentenversicherungspflichtige während der ersten drei Jahre Kindererziehung). In dieser Zeit muss sie eigene Beiträge (Mindesteigenbeitrag) zahlen.

Ab dem Kalenderjahr nach der Elternzeit (während der Beurlaubung ohne Bezüge, ohne weitere Beschäftigung) ist die sogenannte abgeleitete Förderung ("Huckepackverfahren") für Ihre Ehefrau möglich. In dieser Zeit muss sie keine eigenen Beiträge (Mindesteigenbeitrag) zahlen – vielmehr reicht es aus, wenn Sie ihren eigenen Mindesteigenbeitrag zahlen. Gerne Helfen Ihnen unsere BeaterInnen der Auskunfts- und Beratungsstellen bei der etwas komplexen Berechnung weiter (Linke Seite "Beratungsstellen").

Im Förderrechner bei Ihre Vorsorge.de:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.können Sie die konkreten Einzahlungsbeträge bzw. deren Auswirkung auf die Förderhöhe berechnen.

1 Antworten

Schiko.am 03.01.2007 | 21:02
Wenn die nicht verdienende ehefrau einen eigenen vertrag abschließt entfällt der sockelbetrag, die 114 grundzulage werden aber gewährt Hat der ehemann in 2006 52.500 brutto sind 3% = 1.575 jahresbeitrag fällig um die zulagen mit 100 % zu erhalten. Dies ist zugleich der maximale steuermindernde abzugsbetrag für das jahr 2007. Gleich vorne weg, der errechnete steuerbetrag wird um die gutgeschriebenen zulagen gekürzt. Zulagen: 114 grundzulage ehemann 2 x 138 zulage kinder, insgesamt 390,-- €. Bei 52.500 brutto errechnet sich ungefähr ein steuerlicher vor- teil von 470 euro minus 390 €. zulagen verbleiben noch un- gefähr 80 €. anteilige steuererstattung. Kämen durch eigenen vertrag noch 114 €. grundzulage- der nicht verdienenden ehefrau- hinzu, errechnet sich keine steuererstattung mehr. Mit freundlichen Grüßen.
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