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Experten-Antwort

Riester Rente

von RLP05.01.2017 | 10:53
817 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man nur im Januar 2017 beschäftigt ist, danach aber erwebslos (kein Arbeitslosengeld etc), darf mann dann für das ganze Jahr 2017 riestern ? Was änderte sich, wenn der Partner Beamter ist und eine Riester-Rente hat ? Gruss RLP

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2017 | 15:39

Hallo RLP,

es ist wie bereits von KPJMK erläutert. Für das Jahr 2017 sind Sie noch unmittelbar selbst zulageberechtigt. Ab dem Jahr 2018 bestünde eine mittelbare Zulageberechtigung (vgl. § 10a EStG).

In § 10a EStG wird geregelt, welche Personenkreise zu den mittelbar, unmittelbar und nicht Zulageberechtigten gehören. Als mittelbar begünstigt zählen u.a. Verheiratete, deren Ehegatte unmittelbar begünstigt ist.

1 Antworten

KPJMKam 05.01.2017 | 13:08
Hallo. Riestern kannst Du dann noch selbst (unmittelbar) für das ganze Jahr 2017. Deine 4% für die höchste Zulage wird aus dem Einkommen vom Vorjahr (2016) berechnet. Beantragt wird Deine Zulage für 2017 dann Anfang 2018. Wenn Dein Mann riestert bist Du dann 2018 mittelbar berechtigt und brauchst nur den Mindest Sockelbetrag 60€ zu zahlen. Wenn es Dein Vertrag so erlaubt. Die höhe Deiner Zulage ist dann auch davon abhängig wieviel Dein Mann von seinen 4% riestert.
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