Hallo RLP,
es ist wie bereits von KPJMK erläutert. Für das Jahr 2017 sind Sie noch unmittelbar selbst zulageberechtigt. Ab dem Jahr 2018 bestünde eine mittelbare Zulageberechtigung (vgl. § 10a EStG).
In § 10a EStG wird geregelt, welche Personenkreise zu den mittelbar, unmittelbar und nicht Zulageberechtigten gehören. Als mittelbar begünstigt zählen u.a. Verheiratete, deren Ehegatte unmittelbar begünstigt ist.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.