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Riester Rente ab 56

von Michel29.07.2007 | 13:35
1652 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bin 56 Jahre alt und möchte gerne einen Riester Renten Vertrag abschliessen.Ist dies möglich ? Meine Frau ist selbständig und 54 Jahre. Sie zahlt freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung. Kann sie einen Riester Renten Vertrag abschliessen ? Würde mich auf eine Antwort freuen. MfG

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.07.2007 | 13:17

Der Abschluss eines Riester-Rentenvertrages ist nicht vom Alter abhängig. Vielmehr ist entscheidend, ob Sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Grundsätzlich gehören dazu Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Gehören Sie selbst zum förderberechtigten Personenkreis, kann auch Ihre Frau - obwohl "nur" freiwillig versichert - im sogenannten Huckpack einen Riestervertrag abschließen. Voraussetzung ist beide Ehegatten haben jeweils einen Riestervertrag auf eigenen Namen abgeschlossen und leben nicht dauernd getrennt.

Bei der Auswahl der Riesterproduktes kann es altersbedingt zu Einschränkungen kommen.

Als Empfehlung bietet es sich an, zunächst auf die Broschüren der Deutschen Rentenversicherung zum Thema Altersvorsorge aufmerksam zu machen. Die Broschüren "Altersvorsorge - heute die Zukunft planen" und "Von Ansparphase bis Zulage - "Riestern" leicht gemacht" bieten sich als Einstiegslektüre gerade zu an. Die Broschüren können Sie im Internet herunterladen oder aber beim bundesweitern Servictelefon unter der Nummer 0800 - 1000 4800 anfordern.

2 Antworten

Schiko.am 29.07.2007 | 16:27
Riestervertrag abschließen, das ist die frage. Ihre frau kann dies nicht, da sie keine pflicht- beiträge in die RV. zahlt. Als nichtselbstständiger können sie zunächst einen vertrag abschließen. Das wollen hierzu allein genügt aber nicht. Es kommt eben darauf an, welche art von ein- kommen sie beziehen. Dies zu wissen ist voraussetzung für eine weitere antwort. Kommen vielleicht auch kinderzulagen infrage? Mit freundlichen Grüßen.
frodoam 30.07.2007 | 13:14
Anmerkung zu Schiko: Ist so nicht korrekt: Sie als sozialversicherungspflichtiger AN können einen Riestervertrag abschließen und die "normale" Förderung (Zulage und ggf. Steuerersparnis) in Anspruch nehmen. Ihre Frau kann - mangels sozialversicherungspflichtigem beschäftigungsverhältnis - bei Abschluß eines Riester-Vertrages nur eine Förderung im Rahmen der Ehegattenregelung erhalten...
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