Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenVoraussetzung für die zusätzliche steuerliche Förderung ist, das Sie der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland unterliegen und dass Sie zum förderberechtigten
Personenkreis gehören. Sie sollten jedoch bedenken, dass Sie die Förderung in Form von Zulagen bzw Steuerermäßigungen unter Umständen zurückzahlen müssen, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren.
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