Hallo Happo,
grundsätzlich kann das angesparte Kapital jederzeit entnommen und zum Beispiel zur Finanzierung von Wohneigentum, genutzt werden. Die Wechselkosten sind gering, jedoch kann die Rentenversicherung hier nicht weiterhelfen.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Vertragspartner des Riester-Banksparplanes.