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Riester-Rente für Studenten

von ad-invest05.11.2007 | 15:51
1651 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin auf die Riester-Rente der Allianz aufmerksam geworden und möchte Ihnen hierzu einige Fragen stellen: 1. Zunächst: Welche (fondsgebundene) Riester-Rente bekommt nach aktuellen Tests die besten Noten? 2. Ich bin Student und arbeite z.Z. nicht nebenbei - habe ich einen Anspruch auf die staatl. Förderung? 3. Sofern ich keinen Anspruch habe: Mir wurde gesagt, dass ich die Förderungen für zwei Jahre rückwirkend beantragen könnte, sobald ich begonnen habe zu arbeiten. Ist das richtig, bzw. wie würde es funktionieren? 4. Angenommen, ich verdiene nach meinem Studium 50.000 Euro brutto im Jahr, dann müsste ich 4 % des Vorjahresbruttos einzahlen um die volle staatl. Förderung zu bekommen. VORjahresbrutto heißt aber doch, dass ich im ersten Jahr, in dem ich Geld verdiene, noch mit nur 60 Euro jährlich die volle staatl. Förderung bekommen würde? 5. Bleiben wir bei den 50.000 Euro brutto - 4 % wären 1846 Euro jährlich, die ich einzahlen müsste um die volle Förderung von 154 Euro (angenommen: Single, keine Kinder) zu erhalten. Wenn ich nun aber weiterhin nur 5 Euro monatlich in den Vertrag einzahlen möchte, welche staatliche Förderung würde ich dann noch bekommen? Ich hoffe auf eine detaillierte Beantwortung meiner Fragen - vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.11.2007 | 15:00

Das "Huckepackverfahren" ist nur zulässig zwischen Ehegatten.

Da Sie nicht verheiratet sind und somit auch nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz erfüllen, erhalten Sie die Kinderzulage nur dann, wenn Ihnen auch das Kindergeld ausgezahlt wird.

Bei einer Zusammenveranlagung würde grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage erhalten, sofern sie einen Vertrag abgeschlossen hat. Für das jeweilige Beitragsjahr können dann aber die Eltern auch beantragen, dass der Vater die Zulage erhält.

3 Antworten

KSCam 05.11.2007 | 18:43
zu 1) setzen Sie sich doch bitte selbst an den Computer und werten Testergebnisse aus, das sollte Ihnen als Student gelingen. (und das macht wohl erst dann Sinn, wenn Sie förderberechtigt sind - eine heute mit gut getesteter Anbieter braucht in 3 Jahren nicht mehr gut zu sein) zu2) nein, da Sie nicht versicherungspflichtig sind. (Ausnahme Sie wären mit einer Versicherungspflichtigen Ehefrau verheiratet) zu 3) in dem Jahr, in dem Sie versicherungspflichtig sind, können Sie die Förderung erhalten, wenn Sie einen Riestervertrag besparen. zu 4) ja, das würde im ersten Jahr funktionieren. zu 5) wenn Sie nur anteilig zahlen, erhalten Sie die Förderung auch nur anteilig! Wenn Sie wie in Ihrem Beispiel nur ein Dreißigstel einzahlen erhalten Sie auch nur ein Dreißigstel der Förderung - das können Sie also getrost vergessen, so ein "Sparplan" ist m.E. den Aufwand nicht wert.
ad-investam 06.11.2007 | 14:18
Vielen Dank für die Hinweise! 1. Es würde für mich also keinen Sinn machen (ich bin übrigens nicht verheiratet) noch in diesem Jahr eine Riester-Rente abzuschließen, wenn ich in diesem Jahr nicht mehr arbeite - da ich dann auch im nächsten Jahr rückwirkend keinen Anspruch auf den staatlichen Zuschuss hätte? 2. Angenommen, ich würde aber dieses Jahr noch nebenbei arbeiten... Wieviel müsste ich dann verdienen, damit die vom Experten gestellte Bedingung ("Es reicht, wenn im laufenden Kalenderjahr ein einziger RV-Beitrag entrichtet wurde.") erfüllt sein würde? 3. Nächste Annahme: Ich bin nach all dem tatsächlich berechtigt den staatlichen Zuschuss zu erhalten... dann müsste ich um die vollen 114 Euro zu erhalten noch in diesem Jahr 60 Euro einzahlen? 4. Und noch eine allgemeine Frage: Ich würde mich für eine fondsgebundene Riester-Rente entscheiden. Werden dann nur meine Beiträge oder auch die des Staates angelegt? Beste Grüße und schon vorab vielen Dank für die weitere Hilfe!
Peteram 20.11.2007 | 22:15
Hallo Experte, kann ich die Zulagenberechtigung für unser gemeinsames Kind (wir sind nicht verheiratet) übernehmen solange meine Partnerin noch kein Einkommen bezieht (Student) ? Wie funktioniert das Huckepackverfahren bei Studenten ? (Ich habe bereits einen Riester Vertrag)
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