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Experten-Antwort

Riester-Rente Mindesteigenbeitrag Kranken- und Verletztengeld Kind

von Titus09.10.2020 | 22:14
471 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, leider habe ich für 2019 nicht die volle Zulage erhalten. Meine Vermutung ist, dass das Kranken- und Verletztengeld, welches ich für die Betreuung meines kranken Kindes von meiner GKV erhalten habe, meinem sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt hätte zuschlagen müssen. Liege ich mit meiner Vermutung richtig? Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2020 | 09:13

Hallo Titus,

bei Entgeltersatzleistungen wie Kranken- und Verletztengeld, ist für die Berechnung der Mindesteinzahlung auf das tatsächlich erhaltene Entgelt (netto) abzustellen.

Ich empfehle Ihnen daher zu prüfen, ob bei Ihnen die richtigen Beträge berücksichtigt wurden oder ob evtl. ein höheres Entgelt, nämlich das in der Rentenversicherung beitragspflichtige Kranken- bzw. Verletztengeld, berücksichtigt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 09.10.2020 | 22:47
Krankengeld unterliegt steuerlich dem Progressionsvorbehalt, d.h. es werden die Beträge lediglich zur Feststellung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte aus nichtselbstständiger (oder selbstständiger) Tätigkeit herangezogen, die Einkünfte selbst sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG und § 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG). Entsprechend können die hier enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge steuerlich auch nicht geltend gemacht und können deshalb auch nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zugerechnet werden. Somit liegen Sie mit Ihrer Vermutung leider falsch.
Ich denkeam 10.10.2020 | 17:21
Hallo. Nur weil es manchmal vergessen wird. Die Zulage für das Jahr 2019 bekommst Du auf die Einzahlung in 2019. Die 4% Einzahlung für 2019 wird aber von dem Einkommen 2018 gerechnet.
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