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Experten-Antwort

Riester Rente Sozialabgaben

von Kai22.03.2015 | 13:20
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert und überlege eine Riester-Rente abzuschließen. Fallen auf die späteren Auszahlungen aus der Riester Rente neben Steuern auch Krankenkassenbeiträge an? Bei der betrieblichen AV ist das der Fall, bei Riester bin ich mir nicht sicher. Kann mir jm. weiterhelfen? Vielen Dank! VG Kai

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kai,

bitte klären Sie diese Frage mit Ihrer Krankenkasse.

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10 Antworten

Konrad Schießlam 22.03.2015 | 16:00
Ja sicher, ich meine zwar nicht der Gesamtbeitrag wie bei den meisten Betriebsrenten. Anderseits sind die Rentenzahlungen bei der späteren Riesterrente voll steuerpflichtig, da rächt sich wieder die steuerliche Begünstigung in der Ansparzeit entsprechend. Es greift also nicht wie bei der Betriebsrente der günstigere Steuersatz, der im Alter von 65 Jahren als Ertragsanteil Besteuerung mit nur 18% gilt, m it 64 Jahren 19% usw, Bin der Meinung, die Riesterrente ist ein Bremsfaktor für die gesetzliche Rente und ge- hört längst eingestampft. MFG.
KPJMKam 22.03.2015 | 16:43
Hallo. Kommt drauf an ob sie in Rente Pflichtmitglied in der KVDR werden oder freiwillig in einer GKV sind. Hier steht alles. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Kaiam 22.03.2015 | 16:53
Super, danke für den Link!
Frau Appeldornam 22.03.2015 | 18:48
Noch muß man als gesetzlich Krankenversicherter auf die Riester-Rente im Leistungfalle keine Kranken- und Plfegeversicherungsbeiträge bezahlen. Ob sich daran etwas in Zukunft ändert, kann man zur Zeit noch nicht sagen. Ausschließen kann man es nicht. Nach Wiedervereinigung, Finanzkrise und Euro-Debakel (Griechenland) kann man nicht ausschließen, daß der Staat sich auch diese Geldquelle zunutze machen wird.
Schießl Konradam 23.03.2015 | 14:26
Herzlichen Dank, Frau Appeldorn, damit erübrigt sich ein Anruf bei der Krankenversicherung. Mich wundert nur, dass dies bei den Vertretern der Riesterrente als weiteres pro Argument erwähnt wird. Schön auch, dass Sie mich deshalb nicht gleich als Oberlehrerin benotet haben. Das Forum ist ja da, Meinungen auszu- tauschen. MFG.
Werner L.am 25.03.2015 | 15:25
Nur Nebenbei zur Betriebsrente bemerkt: Künftige Betriebsrenten werden bei Arbeitnehmern, deren Entgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 6.050 € pro Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung West liegt, gleich dreifach gekürzt. Die gesetzliche Rente fällt infolge der ersparten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geringer aus und gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner müssen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von aktuell bis zu 18,8 % der Betriebsrente zahlen. Schließlich wird die Betriebsrente nachgelagert und daher mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. So kommt es, dass die Netto-Betriebsrente im Alter in vielen Fällen auf die Hälfte absinken kann. Von dem was in die Taschen von Versicherung und Vermittler landen mal hier ganz abgesehen, was im Grunde einen 4. Kürzungsfaktor darstellt. Wenn man aber in der Beitragsphase die Hälfte des Bruttobeitrags bei den Sozialabgaben und Steuern einspart und andererseits in der Rentenphase die Hälfte der Brutto-Betriebsrente für die dreifache Kürzung abgeben muss, lohnt sich die betriebliche Altersversorgung kaum noch. Das gilt vor allem dann, wenn es keinen Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag gibt und die betriebliche Altersversorgung somit rein arbeitnehmerfinanziert wird.
Schießl Konradam 25.03.2015 | 17:08
Lieber Werner L., bei soviel Rechenkünsten muss ich einfach eine Antwort schreiben, dies hätte ich gerne mit Ihnen ausdisku- tiert. Vermute auch, Sie verwechseln manches. Richtig, bei Betriebsrenten gibt es keinen Beitragszuschuß, seit 2004 hat uns Frau Ulla ein Ei ins Nest gelegt. Derzeit zahlt der Rentner den vollen Beitrag von 15,5% KrV.und 2,65% Pflegeversicherung ( ohne Kind). Richtig aber ist auch, für die Steuer zahlt nicht das Jahr des Rentenbeginns, ab 2015 sind bereits nachgelagert 70% der Bruttorente steuerpflichtig. Bei der Ertragsanteilbesteuerung ist das Lebensalter-sogar verbessert-maß- gebend. Früher mit 65 Jahren 27%, nunmehr 18%, jährlich steigend, mit 64 Jahren 19%, usw. Die Behauptung, wer unter BBG von derzeit 6050 m o n a t l i c h verdient, dessen Betriebsrente wird gleich drei- fach gekürzt. Schon deswegen stark übertrieben,derzeit immer der Jahresverdienst bis zur Bemessungs- grenze in 50 Jahren 2610.61, in 45 Jahren 2373,86 und in 40 Jahren 2154.45 Brutto, im Jahr 2014 rück- wärts gerechnet. Beim neuen Rentenwert von 29,21 West um 54,75. 49,78, 45.18 Brutto mehr. MfG.
Werner L.am 25.03.2015 | 19:00
Dem interessierten und geneigten Leser sei anheim gestellt, in folgenden Seiten nachzulesen und sich seine eigene Meinung zu bilden: http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/betrieblich…
Kaiam 27.03.2015 | 12:08
Hallo, ich habe eine Rückfrage zu dem oben zitierten Post: Wieso muss das mit der Krankenkasse geklärt werden? Sollte die Regelung, ob auf eine Riester Rente in der Auszahlungsphase Sozialabgaben anfallen, nicht nur alle GESETZLICHEN Krankenkassen einheitlich sein? Oder gibt es hier tatsächlich Unterschiede? Vielen Dank für die Rückmeldung! VG Kai
Schießl Konradam 27.03.2015 | 15:53
Ja Kai, Ihre Anfrage ist nicht ganz un- berechtigt.Der Experte erklärte ja"Klären Sie diese Frage mit Ihrer Krankenkasse" Hab mich doch schon bei Frau Appel- dorn für den Hinweis bedankt. Noch muß man als gesetzlich Versich- eter im Leistungsfalle keine Kranken und Pflegeversicherung zahlen. Zahlen müssen die in der ges.freiwillig Versicherten, also auch bei Abschluß der Riester als Betriebsrente. Auch einmal der Hinweis -rechnerisch zwar egal- mit Riesterrente kann es zur Kürzung der Grundsicherung kommen. Richtig ist, die Riesterrente gilt als zu- sätzliche Einnahme, dadurch fällt der Betrag der Grundsicherung geringer aus. MfG.
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