Für alle unmittelbar Zulageberechtigte (also auch für diejenigen, die eine versicherungspflichtige Berufsausbildung absolvieren), die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage, also für dieses Jahr insgesamt 354 Euro, gewährt - in den Folgejahren dann nur noch 154 Euro p. a. .