Hallo Alaska!
Eine Riesterrente wird weder nach altem, noch nach neuem Recht auf die Witwenrente angerechnet.
Nach § 18a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB IV sind Einnahmen aus Altersorsorgeverträgen, soweit sie nach §10a oder Abschnitt XI der Einkommenssteuergesetzes gefördert werden, nicht anrechenbar.
Zu diesen Leistungen zählt auch die geförderte Riesterrente.
Mit freundlichen Grüßen