Solange Ihr Mann den Wohnsitz hier hat, ist das kein Problem. Erst bei einem eventuellen Verzug wäre er bzw. wären Sie beide ggf. nicht mehr zulageberechtigt. Hierüber muss Ihnen aber der Anbieter, der Ihnen den Vertrag angeboten hat, Auskunft geben.
Hinsichtlich der Steuerkomponente sollten Sie mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein sprechen.