Wenn Sie bereits nach maximalem steuerlichen Abzug "riestern", machen weitere Einzahlungen in diesen Vertrag, bezogen auf den Sonderausgabenabzug, der in der Jahressteuererklärung wegen der Riesterförderung geltend gemacht werden kann, keinen Sinn, da der Höchstbetrag nach Ihren Angaben überschritten würde. Im Jahre 2007 ist der Sonderausgabenabzug auf 1575 € begrenzt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass sich der Höchstbetrag des Sonderausgabenabzuges im Jahre 2008 auf 2100 € erhöhen wird. Es sollten vielleicht Überlegungen angestellt werden, inwieweit eine betriebliche Altersvorsorge z.B. auf dem Weg der Entgeltumwandlung in Ihrem Falle möglich ist. Eine Möglichkeit sich unabhängig auf Ihren konkreten Einzelfall beraten zu lassen, besteht z.B. bei der Verbraucherzentrale. Vielleicht sollten Sie dort einmal einen Termin wahrnehmen, bevor Sie sich bezüglich einer weiteren Altersvorsorge entscheiden, da dort zunächst einmal eine Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen finanziellen Situation bzw. der gewünschten Absicherung im Alter erfolgt.