Eine private Rentenversicherung verbindet Kapitalanlage
und Versicherung. Sie garantiert Ihnen eine lebenslange
Leibrente. Damit erfüllt sie die Voraussetzung für
die Zulagenförderung. Die Leistungen der privaten Rentenversicherung
bestehen in der Regel aus einer garantierten Rente zuzüglich
einer Überschussbeteiligung. Grundsätzlich muss der Anbieter Ihnen
mindestens die Höhe der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge plus
Zulagen) garantieren.
Wird Ihnen eine Überschussbeteiligung in Aussicht gestellt,
sollten Sie bedenken, dass diese nicht garantiert
werden kann. Bei einer ungünstigen Entwicklung des
Kapitalmarkts kann sie durchaus auch entfallen - wie Sie
bereits selbst festgestellt haben.
Für konkrete Fragen bzgl. des Anteils der Garantierente und der Überschussbeteiligung bzw. bzgl. des Mindestauszahlungsbetrages
wenden Sie sich bitte an Ihren Anbieter.