Hallo ,
wie bereits von chi geantwortet , muss bei einem neu abgeschlossenem Riestervertrag der Ehefrau die Kinderzulage neu beantragt werden. Dies geschieht über den Anbieter in der Regel mit einen Dauerzulagenantrag.
Die Zuordnung zum Ehemann ist mit Auflösung dessen Vertrages hinfällig .